Jahrgang 
1909
Seite
347
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Portotarif für Postpakete 34⁷

Bei versendung von Poftpaketen zu beachten.

Als nur ein Palet pache man stets:

1. alle Sendungen, die für die 1. und 2. Zone bestimmt sind, ohne jede Rücksichtnahme auf deren Gewicht;

2. die für die 3. Zone bestimmten Sendungen bis zum Gewichte von 7 kg;

3. die für die 4., 5. und 6. Zone bestimmten Sendungen bis zum Gewichte von 6 kg.

Sendungen von höherem Gewichte, als unter 2 und 3 angegeben, sind dagegen der Portoersparnis halber auf 2, unter Umständen auch auf mehr Pakete zu verteilen. Da in manchen Fällen jedoch der Porto-Unterschied nur ein geringer ist, so hat der Absender in jedem einzelnen Falle zu prüfen, was für ihn das Vorteilhaftere ist, da die Kosten der Verpackung eventuell mit in Frage kommen.

Beispiel: Das Porto für eine Sendung von 9 kg nach der 4. Zone

in ein Paket verpacht beträgt.I Mk. 40 Pf.

in zwei Pakete verpackt dagegen. 1.

demnach würden Mk. 40 Pf.

erspart, wenn die Kosten der Verpackung in beiden Fällen die gleichen wären. Bei einem Gewichte von 7 kg nach der gleichen Zone beträgt der Unterschied nur 10 Pf., es wird daher in manchen Fällen die Versendung dennoch in einem Paket aus Rücksicht auf die Kosten der Verpackung vorzuziehen sein.

Nachstehende Tabelle weist die Mehrkosten für Porto auf, welche entstehen, wenn man die Versendung in 2 Paleten anstatt in einem vornimmt.

3. Zone 4. Zone 5. Zone 6. Zone über 6 bis 7 ke N. 10 Pf. 30 pf. 50 pf. 10 5 40 700. 100 S 30 40 1105 9% 10 50 100 150, 200u. s.w.

Bei höherem Gewichte ist es natürlich geboten, drei und mehr Palete anzufertigen.

Portotaxe.

1. Palete bis zum Gewichte von 5 kg kosten

noch der ersten 30 ß 25 Pf. nach jeder weiteren one 3

2. Pakete im Gewichte von über 5 kg kosten

für die ersten 5 kg wie oben, ferner für jedes weitere, auch angefangene kg

nach der 1. Zone(bis 10 geogr. Meilen7·· 5 Pf. ., s. E . 60, 80 300 3. 40 6.(über 150 50

Für unfrankierte Pakete bis 5 kg einschließl. wird ein ortozuschlag von 10 Pf. erhoben.