Tarif für Droschkenfuhrwerk— Rollfuhr- und Gepäckträger⸗Tarif
Nach Zurücklegung einer des Tarifs angeführten Fahrt muß der Kutscher auf Verlangen 5 Minuten unent— geltlich warten.
Ein Kind unter 10 Jahren wird, wenn es mit einem Erwachsenen fährt, frei mitge— nommen; für je zwei Kinder kommt die Taxe eines Erwachsenen in Anrechnung.
Muß eine Droschke vor Beginn der Fahrt und ohne vorgängige Bestellung eine Strecke
unter W 1
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Weges zurücklegen, so erhöhen sich die Sätze unter Jund II des Tarifes um 20 Pfg.
III. Gepäck und hunde.
Für jedes Gepäckstück über 12½ Kilo und jeden Hund 20 Pfg. Handgepäck(Handkoffer, Reisetasche, Hutschachtel) wird frei mitge— nommen.
Rollfuhr⸗ und Gepäckträgertarif.
Rollfuhrtarif. Bahnamtlicher Rollfuhrunternehmer: Adolf Lyncker, Erlengasse 71(Stadtbureau S264, Bahnbureau S 314)
Auf Benachrichtigung werden die Eil- und
Frachtstückgüter aus den Behausungen und Geschäftslokalen der Versender im Ortsbezirke der Stadt Gießen mit Ausnahme der Stadt— teile Hardt, Wellersburg, Wiesecher Weg und Philosophenwald gegen die nachstehen— den Gebühren abgeholt: 1. Rollgebühren: a) Von Eilstückgut im inneren Stadt— bezirk für je 50 kg 30 Pfg., mind. 190 pfo. Kfirn 4 Wndn 40 0 je 50 kg g., mind. g. b) Von Frachtstückgut im inneren Stadtbezirk für je 50 kg 15 Pfg., mind. 15 Pfg. im äußeren Stadtbezirk für je 50 kg 20 Pfg., mind. 20 Pfg. 6) Zuschlag zu den Sätzen unter a und b für sperrige Güter und für solche Güter, die von der Eisenbahn diesen gleichgestellt werden für je 50 kg 10 Pfg., mind. 10 Pfg.
Unter diesen Sätzen ist das Auf—⸗ und Abladen der Güter bei ihrer Annahme und Ablieferung mit in⸗ begriffen. Das Abholen aus dem Hausflur und das Abtragen bis in diesen ist ohne Anspruch auf besondere Vergütung zu bewirken.
2. Abtragegebühren: Für das Verbringen zugerollter Güter nach und die Abholung anzurollender Güter ans anderen als im Erdgeschoß belegenen Räumen, soweit die einzelnen Stücke durch einen Mann getragen werden können, für je 50 fg: für Keller 10 Pfg., mind. 10 Pfg. für höhere Stockwerke als das Erd⸗ geschoß 15 Pfg., mind. 15 Pfg. Als innerer Stadtbezirk gelten die von den folgenden Straßen: Klinikstraße, Frank⸗ furter Straße einschließlich der Kliniken, Wilhelmstraße, Ludwigstraße, Ludwigsplatz,
Gartenstraße, Ost-⸗Anlage, Nord-Anlage und der linken Lahnseite begrenzten Stadtteile; die genannten Straßen selbst zählen noch zum inneren Stadtbezirk.
Als äußeres Stadtgebiet gelten alle übrigen Straßen. Eilgut wird innerhalb 3 Stunden, Frachtgut innerhalb 6 Stunden nach Ueber⸗ gabe der Benachrichtigung an den Rollfuhr⸗ unternehmer abgeholt. Die Benachrichtigung kann mündlich, telephonisch oder schriftlich, in letzterer Beziehung auch mit besonderen Güter⸗ anmeldekarten erfolgen, welche unentgeltlich abgegeben werden und unfrankiert in die Postbriefkasten eingeworfen werden können.
Dieselben Fristen gelten für die Zuführung der angekommenen Güter. Sonn- und Fest⸗ tage sowie Nachtstunden rechnen in diesen Fristen nicht mit.
Tarif für die Dienstleistungen der Gepäckträger.
1. Für die Beförderung des Gepäcks
den Wohnungen der Reisenden nach dem Bahnhofe und umgekehrt: a. für 1 Gepäckstück 25 Pfg.
b.„ 2bis einschl. 5 Gepächstücke 50„
e.„ jedes weitere Gepäckstück 10„
2. Für das Verbringen des Gepäcks von den Fuhrwerken nach den Bahnsteigen, den Eisenbahnwagen oder nach der Gepäck⸗ abfertigungsstelle(einschl. Zustellung des Ge— päckscheines) oder umgekehrt von den Bahn⸗ steigen, aus den Eisenbahnwagen oder von der Gepächausgabestelle nach den Fuhrwerken: a. für Lasten bis 25 kg einschließlich: für 1 Gepäckstükk 10 Pfg.
„ 2bis einschl.5 Gepächstücke 20„
„ jedes weitere Gepächstück 10„ b. für Lasten über 25 kg:
für eine Last bis zu 30 Kkg. 20„
für eine Last über 30- 100 kg 30„
für jede weiteren angefangenen 5O N 0.„ 3. Für die Weiterabfertigung von Reise— gepäck, wenn dabei eine Hilfeleistung außer⸗ halb der Gepäckräume in Anspruch ge— nommen wird: für den Gepäckschein 10 Pfg.


