Jahrgang 
1909
Seite
326
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Bezirkseinteilung ꝛc. Allg. Verein f. Armen- u. Krankenpflege Reinhalt. der Straßen ꝛc.

VI. Bezirk: Nordend.

Bezirksvorsteher:

Heinrich Bommersheim, Straßenmeister. Stellvertreter:

Christian Schönhals, Kaufmann. Armenpfleger:

Balthasar Bierau, Glasermeister

Heinrich Eckel, Lehrer i. P.

Jakob Horn, Bächermeister

Ludwig Köhlinger, Schlossermeister

Philipp Lenz, Rentner

Hermann Pröschold, Schlossermeister

August Schneider, Spenglermeister

Dr. Adolf Stoeriko, Direktor der höheren

und erweiterten Mädchenschule.

Bezeichnung der Straßen:

Asterweg, Auf der Bach, Burggraben,

Dammstraße, Ederstraße, Kirchenplatz,

Kirchstraße, Marktplatz, Nord-Anlage,

Schillerstraße, Schottstraße, Steinstraße,

Weserstraße, Wetzsteingasse, Wetzstein

straße, Zozelsgasse.

Der Allgemeine verein für Armen⸗ und Urankenpflege

hat den Zweck:

J. In der Armenpflege der öffentlichen Armenpflege ergänzend zur Seite zu treten, und stellt sich in dieser Richtung vornehmlich die dreifache Aufgabe:

1. der Verarmung vorzubeugen,

2. aus der Verarmung heraus zu eigner Erwerbung des Unterhalts und zur bür gerlichen Selbständigkeit zurückzuführen,

3. dem Hausbettel entgegenzutreten.

II. In der Krankenpflege für persönliche Pflegekräfte, für Stärkungs- und Erquickungs mittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.

Diesen Zweck sucht der Verein zu erreichen:

I. in der Armenpflege durch Verab reichung von Unterstützung, durch Vermittlung von Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen und Anstalten.

Er unterhält zu dem Zweche in seinem Schwesternhaus:

1. eine Säuglingskrippe(Pflegegeld

täglich 15 Pfg.),

2. kauft er alte Häuser, richtet sie menschen würdig ein und vermietet sie gegen wöchentliche Mietzahlung(Mietspatro nat) und

3. hält er Winters Flickabende ab, in

denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.

Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabteilung mit zwei Bezirks vorstehern und zahlreichen Helfern und Helfe rinnen aus.

II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhaus stationierten Diako nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu bringen), sowie die Krankenabteilung im neuen Schwesternhause(I. Klasse 6 Mk., II. Klasse 3.50 Mk., III. Klasse 2 Mk.).

Im Schwesternhaus weiter:

1. Hospiz für reisende

(Tagespension 3.50 Mh.).

2. Heim für alleinstehende ältere

Damen(Jahrespens. v. 800. an). 3. Herberge für stellenlose Dienst

mädchen(Tagespension ohne Arbeits

leistung 1., mit solcher 50 Pfg.).

Mitgliederbeitrag mindestens 2. jährlich, doch ist, da der Verein die Tätigkeit einer ganzen Reihe von Vereinen in sich zu sammenfaßt, ein den Einkommensverhältnissen entsprechender meist wesentlich höherer Bei trag üblich.

Damen

Reinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze.

§ 1. Die Verunreinigung der Straßen und Plätze überhaupt und insbesondere durch Fuhrleute beim Fahren von Schutt, Dung, Abfällen aus den Metzgereien und dergleichen, sowie durch Füttern der Zugtiere ist verboten. Zuwiderhandlungen hiergegen ziehen außer

der Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur

augenblicklichen Reinigung der Straßen oder des Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit unterliegen auch die hiesigen Wirte, vor deren Wirtschaften die Straße oder der Platz durch Fuhrwerke oder Zugtiere der bei ihnen ein kehrenden Fuhrleute verunreinigt wird.

§ 3. Bei anhaltend heißer und trockener Witterung sind auf Auffordern der Polizei

behörde Bankette und Straßen täglich zwei mal, morgens zwischen 6 und 8 Uhr und mittags 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.

§ 5. Zur Winterszeit gelten noch weiter

folgende Bestimmungen.

) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücken an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und