Jahrgang 
1907
Seite
319
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Portotarif für Postpakete 3¹⁹

Bei versendung von Postpaketen zu beachten.

Als nur ein Paket packe man stets:

1. alle Sendungen, die für die 1. und 2. Zone bestimmt sind, ohne jede Rücksichtnahme auf deren Gewicht,

2. die für die 3. Zone bestimmten Sendungen bis zum Gewichte von 7kg;:

3. die für die 4., 5. und 6. Zone bestimmten Sendungen bis zum Gewichte von 6 kg.

Sendungen von höherem Gewichte, als unter 2 und 3 angegeben, sind dagegen der Portoersparnis halber auf 2, unter Umständen auch auf mehr Pakete zu verteilen. Da in manchen Fällen jedoch der Porto⸗Unterschied nur ein geringer ist, so hat der Absender in jedem einzelnen Falle zu prüfen, was für ihn das Vorteilhaftere ist, da die Kosten der Verpackung eventuell mit in Frage kommen.

Beispiel: Das Porto für eine Sendung von 9 kg nach der 4. Zone

in ein Palet verpackt beträgt 1 Mk. 40 Pf. in zwei Pakete verpackt dagegen..

demnach würden Mk. 40 Pf. erspart, wenn die Kosten der Verpackung in beiden Fällen die gleichen wären. Bei einem Gewichte von 7 ka nach der gleichen Zone beträgt der Unterschied nur 10 Pf., es wird daher in manchen Fällen die Versendung dennoch in einem Palet aus Rücksicht auf die Kosten der Verpackung vorzuziehen sein. Nachstehende Tabelle weist die Mehrkosten für Porto auf, welche entstehen, wenn man die Versendung in 2 Paleten anstatt in ein em. 00 555

3. Zone 4. Zone 5. Zone 6. Zone über 6 bis 7 kg Pf. 10 Pf. 30 Pf. 50 Pf. H 20 85 8 9 30 70 7 110 150 7 7 9 10 50 7 10⁰ 1 15⁰ 200⁰ U. s. w.

Bei höherem Gewichte ist es natürlich geboten, drei und mehr Pahete anzufertigen.

Portotaxe.

1. Pakete bis zum Gewichte von 5 kg kosten nach der ersten Zone D. nach jeder weiteren 3oenee 50 2. Pakete im Gewichte von über 5 kg kosten fen die ersten 5 kg. wie oben, erner für jedes weitere, auch angefangene kg

nach der 1. Zone(bis 10 geogr. Meilen). 5 Pf.

17 2. 1 10* 20 17 10

An, e, 50 EII

4% E,, 100

5, 5:(100 180 60 6.(über 150 50

1 7 0 17 5 Für unfrankierte Pakete bis 5 kg einschließl. wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben.