Tarif für Droschkenfuhrwerk— Nollfuhr⸗ und Gepäckträger⸗Tarif
2. Direkte Fahrt von einem Punkt der engeren oder weiteren Stadt bezw. vom Bahnhof.
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Nach Zurücklegung einer sub. pos. II 1 des Tarifs angeführten Fahrt muß der Kutscher auf Verlangen 5 Minuten unent⸗ geltlich warten.
Ein Kind unter 10 Jahren wird, wenn es mit einem Erwachsenen fährt, frei mitge⸗ nommen; für je zwei Kinder kommt die Taxe eines Erwachsenen in Anrechnung.
Muß eine Droschke vor Beginn der Fahrt und ohne vorgängige Bestellung eine Strecke Weges zurücklegen, so erhöhen sich die Sätze unter pos. I und II des Tarifes um 20 Pfg.
III. Gepäck und Hunde.
Für jedes Gepäckstück über 12½ Kilo und jeden Hund 20 Pfg. Handgepäch(Handkoffer, Reisetasche, Hutschachtel) wird frei mitge⸗ nommen.
Rollfuhr⸗ und Gepäckträgertarif.
Einspänner Zweispänner Ra Personen 122 1 . Abendstern 180/%2 30 2 302 80 Badenburg. 3— 3 504( 5 Forstgarten. 150 2—2— 2 650 Germania.— 801 201— 1 50 Gleibergn.. 3 203 504 50 5— „Seemühle) 2 30 2 503— 3 50 Heuchelheim. 1 50 2—2— 2 50 Klein⸗Linden. 1 50 2—2— 2 50 Krofdorf 3— 3 504— 5— Neue Kaserne— 80 1 20— 1 50 Liebigshöhe120150150 2— Philos.⸗Wald 1 30 1 7010 2 20 Schiffenberg. 3— 3 504 ·5 Siechenhaus— 80 1 20— 1 50 Staufenberg. 4 50 5 506—7 Textor'sche Hardt.1 201 501 50 2— Wellersburg 150 2—2—2 50 Windhof 150 2—.2—2 650 Wieseck 150 2—[2 2 650 Rollfuhrtarif.
Bahnamtlicher Rollfuhrmann: Adolf Lyncker, Erlengasse 71(Stadtbureau S 264, Bahnbureau S 314)
Auf Benachrichtigung werden die Eil⸗ und
rachtstückgüter aus den Behausungen und
eschäftslokalen der Versender im Ortsbezirke der Stadt Gießen mit Ausnahme der Stadt⸗ teile Haardt, Wellersburg, Wiesecker Weg und Philosophenwald gegen die nachstehen⸗ den Gebühren abgeholt:
1. Für Frachtgut:
a. im inneren Stadtgebiete 10 Pfg. für je 50 kg, mindestens 10 Pfg. für eine Frachtbriefsendung;
b. im äußeren Stadtbezirke 15 Pfg. für je 50 kg, mindestens 20 Pfg. für eine Frachtbriefsendung.
2. Für Eilgut: die doppelten Sätze zu 1. ei Sperrige Güter und Möbel unterliegen nem Zuschlage von 50%/.
ten inneres Stadtgebiet gelten die Stadt⸗ Ue, welche umschlossen sind von dem linken ahnufer bis nördlich zur Lahnbrücke, von
der Nord⸗, Ost⸗ und Süd⸗Anlage ausschließ⸗ lich, der Frankfurter Straße einschließlich bis zur Klinikstraßenecke, der Klinikstraße ein⸗ schließlich bis zur Lahn.
Alle weiter gelegenen Stadtteile gelten als äußeres Stadtgebiet. Eilgut wird innerhalb 3 Stunden, Frachtgut innerhalb 6 Stunden nach Uebergabe der Benachrichtigung an den Rollfuhrmann abgeholt. Die Benachrichtigung kann mündlich, telephonisch oder schriftlich, in letzterer Beziehung auch mit besonderen Güter⸗ anmeldekarten erfolgen, welche unentgeltlich abgegeben werden und unfrankiert in die Postbriefkasten eingeworfen werden können.
Dieselben Fristen gelten für die Zuführung der angekommenen Güter. Sonn⸗ und Fest⸗ tage sowie Nachtstunden rechnen in diesen Fristen nicht mit.
Tarif für die Dienstleistungen der Gepäckträger. 1. Für die Beförderung des Gepäcks aus den Wohnungen der Reisenden nach dem Bahnhofe und umgelehrt:


