Bezirkseinteilung ꝛc.— Allg. Verein f. Armen⸗ u. Krankenpflege— Reinhalt. der Straßen ꝛc. 303
VI. Bezirk. ö
Nordend. Bezirksvorsteher
Christian Büttner, Reallehrer i. P. Stellvertreter:
Dr. phil Karl Ebel, Kustos an der Uni⸗
versitäts⸗Bibliothek.
Armenpfleger Dr. Christian Bartholomä, Universitäts⸗ Professor
Heinrich Bommersheim, Straßenmeister Jalob Horn, Bäckermeister
Balthasar Bierau, Glasermeister
Hermann Pröschold, Schlossermeister Ludwig Köhlinger, Schlossermeister Christian Schönhals, Schuhmachermeister Jalob Schreiner, Schneidermeister Ludwig Werner, Lokomotipführer i. P. Heinrich Zieprecht, Lehrer.
Bezeichnung der Straßen: Asterweg, Auf der Bach, Burggraben, Dammstraße, Ederstraße, Kirchenplatz, Kirchstraße, Marktplatz, Nord⸗Anlage, Schillerstraße, Schottstraße, Steinstraße, Weserstraße, Wetzsteingasse, Wetzstein⸗ straße, Zozelsgasse.
Der Allgemeine verein für Armen⸗ und Urankenpflege
hat den Zweck:
I. In der Armenpflege der öffentlichen
rmenpflege ergänzend zur Seite zu treten, und stellt sich in dieser Richtung vornehmlich die dreifache Aufgabe:
1. der Verarmung vorzubeugen,
2. aus der Verarmung heraus zu eigner Erwerbung des Unterhalts und zur bür⸗ gerlichen Selbständigkeit zurückzuführen,
3. dem Hausbettel entgegenzutreten.
II. In der Krankenpflege für persönliche Pflegekräfte, für Stärkungs⸗ und Erquickungs⸗ mittel, Badekuren u. dergl. Sorge zu tragen.
Diesen Zweck sucht der Verein zu erreichen:
I. in der Armenpflege durch Verab⸗ reichung von Unterstützung, durch Vermittlung von Erwerb, durch zweckmäßige Einrichtungen und Anstalten.
Er unterhält zu dem Zwecke in seinem
chwesternhaus:
1. eine Säu glingskrippe(Pflegegeld
ztäglich 15 Pfo))..
2. kauft er alte Häuser, richtet sie menschen⸗ würdig ein und vermietet sie gegen wöchentliche Mietzahlung(Mietspatro⸗ nat) und
3. hält er Winters Flickabende ab, in
denen unter Lieferung des Materials Unterricht im Flicken erteilt wird.
Die Armenpflege im Besonderen übt eine besondere Helferabteilung mit zwei Bezirks⸗ vorstehern und zahlreichen Helfern und Helfe⸗ rinnen aus.
II. Der Krankenpflege dienen die im neuen Schwesternhaus stationierten Diako⸗ nissen(Gesuche um Schwestern dort anzu⸗ bringen), sowie die Krankenabteilung im neuen Schwesternhause(I. Klasse 6 Mk., II. Klasse 3.50 Mk., III. Klasse 2 Mk.).
Im Schwesternhaus weiter:
1. Hospiz für reisende
(TCagespension 3.50 Mk.).
2. Heim für alleinstehende ältere
Damen(Jahrespens. v. 800 Mk. an). 3. Herberge für stellenlose Dienst⸗
mädchen(Tagespension ohne Arbeits⸗
leistung 1 Mk., mit solcher 50 Piyn
Mitgliederbeitrag mindestens 2 Mk. jährlich, doch ist, da der Verein die Tätigkeit einer ganzen Reihe von Vereinen in sich zu⸗ sammenfaßt, ein den Einkommensverhältnissen entsprechender meist wesentlich höherer Bei⸗ trag üblich.
Damen
Reinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze.
piö 1. Die Verunreinigung der Straßen und F ätze überhaupt und insbesondere durch Abbrleute beim Fahren von Schutt, Dung, 0 ällen aus den Metzgereien und dergleichen, wie durch Füttern der Zugtiere ist verboten. der derhandlungen hiergegen ziehen außer 90 Strafe zugleich die Verbindlichkeit zur degenblicklichen Reinigung der Straßen oder Platzes nach sich. Dieser Verbindlichkeit Wierliegen auch die hiesigen Wirte, vor deren irtschaften die Straße oder der Platz durch rwerke oder Zugtiere der bei ihnen ein⸗ enden Fuhrleute verunreinigt wird. Witter Bei anhaltend heißer und trockener erung sind auf Auffordern der Polizei⸗
Rehr
behörde Bankette und Straßen täglich zwei⸗ mal, morgens zwischen 6 und 8 Uhr und mittags 12 und 2 Uhr, mit reinem Wasser zu begießen.
5. Zur Winterszeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen.
a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofreiten mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücken an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vorhanden ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und


