Witwenstand lebende Bürger und Witwen von Bürgern. Bewerbungen an städt. Armenamt.
Plockische Stiftung. Für eine in Gießen geborene Person Aufnahme in die Pro⸗ vinzial⸗Siechenanstalt. Armenamt.
Friedrich Heyer v. Rosenfeld'sche Stiftung. Aus den Zinsen am Todestag des Stifters (21. Dez.) Verteilung von 67 Mk. 20 Pfg. an solche evangelische würdige Stadtarme, welche selbst in Gießen geboren sind und deren Eltern und Großeltern ebenfalls hier zur Welt kamen und das Bürger⸗ recht inne haben oder hatten. Bis Ende November an städt. Armenamt.
Louis Scheid⸗Stiftung. Am 11. Dezember
Verteilung der Zinsen in Gaben nicht
unter 20 Mk. an Witwen und Waisen armer Kaufleute oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not ge⸗ kommen sind, ohne Unterschied der Kon⸗
Stipendien für Studierende d
Bei den Stipendien ist die verleihende oder bestätigende Behörde das Großh. Ministerium auf Bericht der Landes⸗Universität.
Bei den mit* versehenen Stipendien be⸗ stehen folgende Bedingungen für den Genuß
erselben:
Die Bewerber müssen in Gießen studieren.
Theologen haben den Vorzug vor den übrigen aus der betreffenden Gemeinde stammenden tudierenden.
Wird ein dem Orte nicht Angehöriger präsen⸗
tiert, so kann nur ein Theologe präsentiert werden. Erfolgt keine Präsentation, so werden diese Stipendien auf Vorschlag der Universität
von Großh. Min. d. Innern auf drei Jahre
vergeben. Die mit versehenen Stipendien werden an bedürftige und würdige Studierende in ießen vergeben. Bei den mit versehenen werden Rhein⸗ hessen bevorzugt. her diesen mit Sternen versehenen Stipen⸗ der beträgt der Betrag desselben pro Tag der Anwesenheit in Gießen 60 Pfge. Gesuche Aug Mitte Februar resp. Mitte ust. Alsfelder Stipendium Dauer der Genußzeit 5 Jahre. Gesuch an Bürgermeister und Stadtvorstand. rheilger Dauer 5 Jahre. Gesuch an Pfarrer und Kirchenvorstand. u. II Berstädter Dauer je 5 Jahre. esuche an Pfarrer, Bürgermeister und Bi emeinderat. Gdesheimer* Dauer 5 Jahre. Gesuch an v. Kirchenvorstand.
Stipendien und Stiftuügen
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fession. Bis Mitte November an städt. Armenamt.
Stiftung der Elisabethe Schmidt. Aus den Zinsen Gaben von je 17 Mk. an 4 bedürftige, unbescholtene ledige Dienstmädchen im Alter über 50 Jahre und an 9 arme Witwen aus Gießen. Bis 10. Dezember an städtisches Armenamt.
Schott'sche Stiftung(Ostergeld). Genuß der Stiftungszinsen. Bewerbungen: 3 Wochen vor Ostern an städt. Armenamt.
Stiftung der Friedrich Textor Eheleute. 240 Mk. an verschämte Arme ohne Unter⸗ schied der Religion in Gaben von nicht unter 50 Mk. am 23. September. Bewer⸗ bungen an städt. Armenamt.
Kanzler Antonio Wolf v. Todtenwart'sche Stiftung(Junigeld). Verteilung der Zinsen alljährlich am 10. Juni morgens um 5 Uhr in der Stadthirche.
er Landes⸗Universität Gießen.
Blöcher'sches(Familien⸗Stip.) Dauer 5 Jahre. Gesuch an Prof. Trümpert in Darmstadt und Pfarrer Römheld in Pfungstadt, Senioren der Familie. Pro Tag der An⸗
Gesuch an
wesenheit in Gießen 60 Pfge. Butzbacher Dauer 5 Jahre. Geistliche in Butzbach und Stadtvorstand. Darmstädter Dauer 5 Jahre. Gesuch an Ev. Kirchenvorstand der Gesamtgemeinde. Dauernheimer Dauer 5 Jahre. Gesuch an Kirchenvorstand und Ortsvorstand. Dornheimer Dauer 5 Jahre. Gesuch an
Kirchenvorstand. Groß⸗Gerauer Dauer 5 Jahre. Gesuch an Kirchenvorstand. Groß⸗Lindener Dauer 5 Jahre. Gesuch an de Geistlichen. Grünberger Dauer 5 Jahre. Gesuch an
1. Pfarrer nebst Bürgermeister u. Stadtrat. Langgönser Dauer 5 Jahre. Gesuch an die Pfarrer. List'sches Familien⸗Stipendium. Dauer 2 Jahre. Gesuch an Großh. Ministerium oder Landes⸗Universität. Pro Tag der An⸗ wesenheit in Gießen 60 Pfge. Leußler'sches Familien⸗Stipendium. Dauer 5 Jahre. Gesuch an den Senior der Familie, 3. 3. Forstmeister Haberkorn in Romrod. ceiden der Anwesenheit in Gießen ge. Niddaer Dauer 5 Jahre. Gesuch an die Bürgermeisterei. Iu. II Pfungstädter Dauer je 5 Jahre. Gesuche an den Kirchenvorstand. u. II Schottener Dauer je 5 Jahre. Gesuche an Ev. Pfarramt u. Bürgermeisterei.


