Jahrgang 
1891
Seite
158
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Octroi-Tarif der Stadt Gießen.

J. Octroisätze. A. Beim Schlachtvieh. Von einem Ochsen ohne Rücksicht auf 95

1.

2.„ Fasselochsen do.

3.„ einer Kuh do. d0 4.„ einem Rind do. do. 5—„„ Stier do. do. L.„„ Stoppelkalb do. do. /„ Saugkalb do. do. O.„„ Schaf oder Hammel

9.„„ Schwein.

0.

1b᷑ CN

2„ Spanferkel

B. Bei geräuchertem, gedörrtem und frischem Fleisch. Würsten, Eutern, Zungen, sowie frisches Fleisch pr. Kilogramm

O. Bei Wildpret. 1. Von einem Hirsch. 2.„ Spießer oder Schmalthier 3.„„ Wildkalb unter 20 4. 7„.— Reh. 59—„ Hasen 6., Schwein zerlegtem Wildpret pr. Rilogramm

D. Von Getränken.

1. Von Wein. Don anbenwein dr ie „ Obstwein

Wein in Flas Hen und arügen die igt über ein Lier halen, ver Slasg und Krug

88—

2. Von Branntwein.

Bei der Bereitung des Branntweins in der Stadt Gießen und deren Umgebung innerhalb der Gemarkung:

a) aus mehligen Stoffen.

„Von je 200 Liter des Rauminhalts der Maischbütten und für jede Einmaischung:

„ denjenigen Brennern, welche mehr als 1000 Liter des Rauminhalts der Maisch— bütte an einem Betriebs stag einmaischen.

2.„ je 200 Liter des Rauminhalts der Maischbütten von solchen Brennern, deren

Brennereien nur 7 Monate des Jahres im Gange sind und die nicht über

1000 Liter des Rauminhalts der Maischbütten an einem Betriebstag einmaischen

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12—

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