Annahme von Telegrammen und Gepäcken ꝛc. 151
Die Einlieferung findet in den inneren Dienst— Vorm. 7 Uhr, 9 Uhr, Nachm. 1 Uhr, 5* Uhr. räumen des Postamts und der Stadtpost[Fahrpostbestellung: Vorm. 7 Uhr, Nachm. statt. Bezüglich des Näheren wird auf die 2½ Uhr.
Schalteraushänge verwiesen. An Sonn⸗- und Festtagen: Briefbestellung Briefbestellung: Abgang aus demHauptpostamt: 7 Uhr, Fahrpostbestellung 7 Uhr Vorm.
Annahme von Telegrammen und Packeten außer den bisher festgesetzten Dienststunden.
Es können des Nachts hier Telegramme nach Frankfurt(Main) und allen solchen Reichstelegraphen-Aemtern aufgeliefert werden, bei welchen während der Nacht Telegraphen— dienst abgehalten wird. Die Auflieferung solcher Telegramme hat in der Zeit von 9 Uhr Abends bis 7 bezw. 8 Uhr Vormittags in der Schalterhalle des Hauptpostamts in der Bahn⸗ hofstraße zu erfolgen. Für die betreffenden Anfliefever ist vor dem Eingang zur Schalterhalle eine Nachtglocke angebracht worden.
Ferner wird, um dem Publikum die Möglichkeit zu gewähren, in dringenden Fällen Packete stets mit der nächsten sich darbietenden Beförderungs-Gelegenheit zur Absendung zu bringen, zunächst versuchsweise, die Einrichtung getroffen, daß die Postaustalten, soweit als thunlich, gewöhnliche Packetsendungen zu solchen Postbeförderungs-Gelegenheiten, welche außer— halb oder kurz nach Beginn der für den Verkehr am Schalter bestimmten Dienststunden sich darbieten, auch außerhalb der Schalterdienststunden annehmen. Bedingung dabei ist, daß die Packete von den Absendern nach Maßgabe der Bestimmung im§ 11 Abs. II der Postordnung als„dringende Sendungen“ bezeichnet sind; auch soll die ausnahmsweise Annahme solcher Sendungen nur in dem Falle beansprucht werden können, wenn zur Zeit der Einlieferung ein oder mehrere Beamte bei der Postanstalt in Wahrnehmung von Dienstgeschäften anwesend sind. Für derartig außerhalb der Postschalterzeit eingelieferte Packete ist vom Aufgeber außer dem Porto und den Gebühren für dringende Packetsendungen(V.-O.§ 114 Abs. III), mithin neben der besonderen Gebühr von 1% eine Einlieferungsgebühr von 20— für jede Sendung zu entrichten.
Die Schlußzeit für die Annahme von„dringenden“ Packetsendungen vor Eröffnung des Schalters und nach Beendigung des Schalterdienstes ist bei dem hiesigen Hauptpostamt in der Bahnhofstraße auf 30 Minuten vor Abgang jeder Post bezw. jedes Transports nach dem Bahnhofe festgesetzt.
Während des Schalterdienstes werden»dringende“ Packetsendungen sowohl bei dem Hauptpostanite wie bei der Stadtpostanstalt bis 5 Minuten vor Abgang der Posten zur Be— förderung. angenommen.
Für die Auflieferer„dringender“ Packetsendungen bei Schaltersschluß oder während der Nachtzeit ist am Eingang zur Schalterhalle des Hauptpostamts in der Bahnhofstraße eine Nachtglocke angebracht.
Nachrichten betreffend Post- und Telegraphenwesen ꝛc.
—.— 3) Briefe bis 15 Gramm—0
Dost-Taris„ von 15 bis 250 Gramm— 20
für den inneren Verkehr des 905 70 Dn e— 3 Deutschen Reichs. ö über 50 bis 100 Gramm.— 5
— 5 190„ 00„
1) Postkarten„ 250„ 500—— 29 2) dito mit Antworrt— 10 0„ 300„ 1 Kilogramm.— 30


