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Tarif
lür die Erhebung des Standgeldes auf den Giessener Jahrmärkten. A. Von Waaren.
I. Klasse: Von überbauten Ständen, von Kaffee- und Branntweinbuden,
von Steingut- und Töpferwaaren el li. Von nicht überbauten Ständen, mit Ausnahme derjenigen der
Strumpfverkäufer 460 li. Von Geschäftsleuten, welche ihre Waare auf die Erde und
auf Tische legen PPPPPPPPPPPPPPP5 EV. Von Strumpfwaaren, Zunder. 1 Last Leintuch, Sack Zwies
beln, 1 Strohbank, 1 Korb Obst und von Korbwaaren
Anter es Stüäe V Von Ständen für Menagerien, Caroussels, Panoramas u.—
B. Vom Vich.
1) Von einem dlerds 15 Bl.
2) Von einem Fohlen
3) Von Rindvich ohne Unterschied. 10
4) Von Schweinen.. 5
7 Vorstehender Entwurk wird emit Ermächligung Grossh. Ministeriums des Innern vom 9. Mai 1875 zu Nr. M. d. J. 3737 genehmigt. Giessen, am 8. Juni 1875. Grossh. Kreisamt Giessen:
v. Röder.
Tarif
für die Dienst- und Lohnmänner zu Gieéssen. ſesigesetzt in Uebereinstimmung mit der Gemeindebehörde auf Grund des§ 76 der deutschen dewerbeorung vom 2. Juni 1869.
I. Für bestimmte Gänge
à)(innerhalb der inneren und äusseren Stadt mit Ausnahme der unter b speciell bezeichneten Häuser) für einen bestimmten Gang ohne Gepäckk 15 lür einen bestimmten Gang mit Gepäck bis zu 10 Kilogr. incl.. 20 lür einen beslimmten Gang mit Gepäck über. 10—25 Kilogr. incl.. 30 b) nach folgenden Häusern: ö ö Germania, Liebigshöhe, Philosophenwald, Textor'sche Hardt, Besilzung von Schlenke(Hardi) und Aug. Weidig: lür einen Gang ohne Gepäcck 0 V lür einen Gang mit Gepäck läs zu 10 Kilogramm inel. 440


