blättern bekannt gemacht. Geſuche nimmt der Vorſtand der Bezirksſparkaſſe entgegen. Auch die Schule kann eine Anzahl Freiſtellen vergeben. Geſuche, die für dieſe Freiſtellen alljährlich er⸗ neuert werden müſſen, ſind an die Großh. Direktion der Realſchule zu richten. Ein Stipendium ſol nur dann bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tade l⸗ freies Verhalten des Schülers den Beſuch der Realſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.
5) Eindringlichſt weiſen wir darauf hin, daß Schüler, die die Abſchußprüfung beſtanden haben, nicht darauf rechnen können, die Aufnahmeprüfung in die Klaſſe V des Lehrerſeminars zu beſtehen, ohne noch beſonders vorbereitet worden zu ſein. Grund: große Verſchiedenheit der Lehrpläne.
6) Ferienordnung für das kommende Schuljahr:
Pfingſtferien: Sonntag, 23. Mai bis Sonntag, 30. Mai. Sommerferien: Donnerstag, 15. Juli„ Mittwoch, 11. Auguſt. Herbſtferien: Donnerstag, 30. September„ Mittwoch, 10. Oktober. Weihnachtsferien: Donnerstag, 23. Dezember„ Mittwoch, 5. Jan. 16. Oſterferien: Sonntag, 16. April„ Sonntag, 30. April 16.
Dieſe Ferienordnung kann von Schülern, die um Schülerzeitkarten nachſuchen wollen, ohne weiteres in das dazu nötige Formular eingetragen werden. Wir bitten dieſe Scheine möglichſt frühzeitig zur Unterſchrift vorlegen zu wollen.
7) Beſuche bei den Lehrern. Die Nitglieder des Lehrerkollegiums ſind zu Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule
gern empfangen. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch durch den
Schüler zeitig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Auskunft über Leiſtungen gewünſcht wird.
8) Beanfſichtigung der ſchriftlichen Arbeiten. Die Wochentage, an denen Klaſſenarbeiten geſchrieben werden, und die Tage der Rückgabe wurden den Eltern auf den üblichen Formularen mitgeteilt. Im kommenden Schuljahre wird ebenſo verfahren werden.
9) Unfallverſicherung. Wir machen auf den von der Schule mit dem Allgemeinen Deutſchen Verſicherungsverein zu Stuttgart abgeſchloſſenen Vertrag aufmerkſam. Da der Beitrag ſich nur auf 1.50 beläuft, und Unfälle auf dem Schulwege mit eingeſchloſſen ſind, kann dieſe Verſicherung empfohlen werden.
10) Wir bitten die Eltern, die Verwendung des Taſchengeldes genau zu beauſſichtigen, da wir bemerkten, daß ſehr viele Schüler und Schülerinnen ſtets über Geld zum Ankauf von Näſchereien verfügen.
11) Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume in der Schule zu verbringen.
Groß-Gerau, im März 1915.
Großherzogliche Direktion der Realſchule.
Dr. Lettermann.


