8) Beaufſichtigung der ſchriftlichen Leiſtungen. Die Wochentage, an denen Klaſſenarbeiten Lefehrieben werden, und die Tage der Rückgabe wurden den Eltern auf den üblichen Formularen mitgeteilt. 3 9) Unfallverſicherung. Wir machen auf den von der Schule mit dem Allgemeinen Deutſchen Verſicherungsverein zu Stuttgart abgeſchloſſenen Vertrag aufmerkſam. Da der Beitrag ſich nur auf 1,50 Mk. beläuft, und Unfälle auf dem Schulwege mit eingeſchloſſen ſind, kann dieſe Verſicherung empfohlen werden.
10) Wir bitten die Eltern, die Verwendung des Taſchengeldes genau zu beaufſichtigen, da wir bemerkten, daß ſehr viele Schüler und Schülerinnen ſtets über Geld zum Ankauf von Näſchereien verfügen.
11) Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume in der Schule zu verbringen.
Leider mehren ſich in letzter Zeit die Klagen über ungehöriges Verhalten der Schüler auf dem Wege zwiſchen Bahn und Schule ſowie in den Bahnzügen derart, daß, falls keine Beſſerung eintritt, ernſte Maßregeln ergriffen werden müſſen.
Groß-Gerau, 15. März 1914.
Die Leitung der höheren Bürgerſchule zu Groß⸗Gerau. Drofeſſor Dr. Lettermann, Reßtor.
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