Jahrgang 
1911
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VIII. Witteilungen an die Sltern.

1) Aufnahme. Es liegt im Intereſſe der Eltern, ihre Kinder möglichſt frühzeitig auf⸗ nehmen zu laſſen, ſpäteſtens in VI, denn in V beginnt bereits der Unterricht im Franzöſiſchen. Da nun Kindern jeder Wechſel im Unterrichte an ſich ſchon Schwierigkeiten bereitet, wird ihnen beim Eintritt in V der Uebergang noch erſchwert durch die Gewöhnung an die fremde Sprache.

2) Anmeldungen werden Mittwoch, 12. April von 91 Uhr im Schulgebäude ent⸗ gegengenommen. Vorzulegen ſind dabei Geburtsſchein, Impfſchein und Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 24. April und zwar für V. V, um 9 ½ Uhr, für Vb um 7 ½ Uhr..

3) Gymnaſiaklabteilung. Da nach Weggang der diesjährigen Obertertia in den oberen Klaſſen nur 2 Schüler geblieben wären, für die allein 14 Stunden wöchentlich hätten gehalten werden müſſen, werden nach Beſchluß des Kuratoriums und mit Genehmigung Großh. Min. d. Innern, Abt. f. Schulangelegenheiten, auch dieſe beiden Schüler entlaſſen. Für das kommende Schuljahr bleiben daher nur noch Lateinſchüler in Vl und V. Da durch den Wegfall der Sonder⸗ ſtunden der Gymnaſiaſten eine Lehrkraft erſpart werden konnte, wurde Herrn Lehramtsaſſeſſor Appelmann vom 1. 4. 11 ab die Verwaltung einer Lehrerſtelle am Großh. Gymnaſium zu Bü⸗ dingen übertragen.

4) Notenbezeichnung. Durch Min.⸗Verf. vom 7. 12. 10 wurde beſtimmt, daß fortan in allen Zeugniſſen das Urteil über das Betragen der Schüler durch die fünfſtufige Skala:ſehr gut, gut, im ganzen gut, nicht ohne Tadel, tadelhaft auszudrücken iſt.

Die faſt immer ſchwierige und unſichere Zuſammenfaſſung des Urteils über den Fleiß der Schüler in Geſtalt einer Note ſoll künftig wegfallen. Die früher aus den Noten für Fleiß und Aufmerkſamkeit gebildete Geſamtnote gilt alſo von jetzt an nur für die Aufmerkſamkeit.

5) Schundliteratur. Obwohl in der Schule wenigſtens in letzter Zeit ſich keine Gelegenheit bot, über Benutzung ſchlechten Leſeſtoffes Beobachtungen zu machen, bitten wir doch die Eltern, ihre Kinder in dieſer Beziehung genau zu überwachen und ſich insbeſondere über die Verwendung des Taſchengeldes Rechenſchaft ablegen zu laſſen. Daß viele Kinder gerade in dieſer letzten Hinſicht oft nicht genügend beobachtet werden, zeigte der außerordentlich blühende Straßen⸗ handel mit Speiſeeis, gegen den der Unterzeichnete im Mai 1910 einzuſchreiten genötigt waͤr.

Unſere reichhaltige Schülerbibliothek bietet eine große Menge guten, feſſelnden Leſeſtoffes, und wir bitten die Eltern mit uns auf recht rege Benutzung dieſer Einrichtung hinzuwirken.

6) Schulgeld. Während das Schulgeld an den ſtaatlichen Anſtalten für die Vorſchule 120 Mk., für VIIIb 130 Mk beträgt, bleiben an der hieſigen Anſtalt die ſeitherigen Beträge 42 Mk. für die Vorſchule, 74 Mk. für VIIV, 84 Mk. für IIIb IIb bis auf weiteres beſtehen.

7) Freiſtellen. Die Bezirksſparkaſſe in Groß⸗Gerau leiſtet zu den Koſten der höheren Bürger⸗ ſchule einen jährlichen Beitrag in Geſtalt von 12 Freiſtellen. Die Anzeigen über etwa erledigte Freiſtellen werden in den hieſigen Tagesblättern bekannt gemacht. Ein Stipendium ſoll nur dann bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schülers den Beſuch der höheren Bürgerſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.

8) Ferienordnung.

Pfingſtferien: Samstag, 3. Juni bis einſchließlich Sonntag, 11. Juni

Sommerferien: Mittwoch, 12. Juli Mittwoch, 9. Auguſt Herbſtferien: Mittwoch, 27. Septbr. 5 Mittwoch, 11. Oktober Weihnachtsf.: Samstag, 23. Dezbr. Sonntag, 7. Jan. 12

Oſterferien: Samst., 30. März 12 Sonntag, 13. April 12. 9) Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zu Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen werden. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch durch den Füünlsezelfig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Auskunft über Leiſtungen ge⸗ wünſcht wird.