Jahrgang 
1910
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8) Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume in der Schule zu verbringen.

9) Vorzeitiger Austritt. Schüler und Schülerinnen, die das Ziel der Ib erreicht haben, beſitzen ein in ſich abgeſchloſſenes Wiſſen, ähnlich dem eines Volksſchülers nach dem 8. Schuljahre, nur bei weitem ausgedehnter. Werden, wie das leider noch vielfach üblich iſt, Schüler und Schülerinnen ohne Rückſicht auf die durchlaufenen Klaſſen nach Abſchluß ihres 8. Schuljahres der Anſtalt entzogen, ſo ſtehen ſie inſofern in ihren Kenntniſſen hinter einem Volksſchüler zurück, als ſie in manchen Gebieten keine abgeſchloſſenen, in einigen Fächern(Elektrizitätslehre, Lehre von Magnetismus, Schall, Licht, Chemie) überhaupt noch keine Kenntniſſe beſitzen.

Wir richten daher an die Eltern die Mahnung, wenn irgend möglich, ihre Söhne und Töchter, die ſie der höheren Bürgerſchule anvertraut haben, auch bis zur Erreichung des Zieles in der Anſtalt zu belaſſen.

Groß-Gerau, im März 1910.

Die Leitung der höheren Bürgerſchule zu Groß⸗Gerau. Dr. Lettermann, Rektor.