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2) Anmeldungen werden Mittwoch, 14. April von 9—1 Uhr im Schulgebäude ent⸗ gegengenommen. Vorzulegen ſind dabei Geburtsſchein, Impfſchein und Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 19. April und zwar für die V.— V, um 9 ½ Uhr, für VI—IIb um 7 ½ Uhr.
3) Gymnaſialabteilung. Da im vorigen Jahre überhaupt keine und in dieſem Jahre nur 2 Anmeldungen zur Lateinſexta erfolgten, wurde von Großh. Min. d. J. Abt. f. Schulangel. ver⸗ fügt, daß bei ſolch geringer Beteiligung Lateinunterricht für VI nicht in Betracht kommen könne. Eine nochmalige Eingabe des Kuratoriums um Beibehaltung der Lateinſerta iſt noch nicht beantwortet.
4) Freiſtellen. Die Bezirksſparkaſſe in Groß⸗Gerau leiſtet zu den Koſten der höheren Bürger⸗ ſchule einen jährlichen Beitrag in Geſtalt von 12 Freiſtellen. Die Anzeigen über etwa erledigte Freiſtellen werden in den hieſigen Tagesblättern bekannt gemacht. Ein Stipendium ſoll nur dann bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schülers den Beſuch der höheren Bürgerſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.
5) Ferienordnung.
Pfingſtferien: Samstag, 29. Mai bis einſchließlich Sonntag, 6. Juni
Sommerferien: Mittwoch, 14. Juli„. Mittwoch, 11. Auguſt Herbſtferien: Mittwoch, 29. Septbr.„ 4 Mittwoch, 13. Oktober Weihnachtsf.: Mittwoch, 22. Dezbr.„ 2 Mittwoch, 5. Jan. 10.
Oſterferien: Samst., 19. März 10„„ Sonntag 3. April 10.
6) Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zu Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen werden. Es iſt jedoch anzuraten, wenn möglich, den Beſuch durch den Schüler zeitig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Auskunft über Leiſtungen gewünſcht wird.
7) Beaufſichtigung der ſchriftlichen Leiſtungen. Die Wochentage, an denen Klaſſenarbeiten geſchrieben werden, und die Tage der Rückgabe werden den Eltern zu Beginn jeden Schuljahres auf beſonderen Formularen mitgeteilt. Außerdem ſind die Klaſſenarbeitshefte an den beiden erſten Tagen eines jeden Monats in den Händen der Schüler.
8) Notenbezeichnnugen. Durch Min.⸗Verf. vom 5. 2. 09 iſt die Note„teilweiſe genügend“ beſeitigt worden. Die Note 5 bedeutet alſo jetzt„ungenügend“.
9) Schnlordnung. Wir machen ganz ausdrücklich auf die§§ 11, 14, 17, 19 aufmerkſam. Wir werden insbeſondere bei Zuwiderhandlungen gegen den letzten Satz des§ 14 mit Beſtrafung vorgehen.
10) Answärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume in der Schule zu verbringen.
11) Vorzeitiger Austritt. Schüler und Schülerinnen, die das Ziel der IIb erreicht haben, beſitzen ein in ſich abgeſchloſſenes Wiſſen, ähnlich dem eines Volksſchülers nach dem 8. Schuljahre, nur bei weitem ausgedehnter. Werden, wie das leider noch vielfach üblich iſt, Schüler und Schülerinnen ohne Rückſicht auf die durchlaufenen Klaſſen nach Abſchluß ihres 8. Schuljahres der Anſtalt entzogen, ſo ſtehen ſie inſofern in ihren Kenntniſſen hinter einem Volksſchüler zurück, als ſie in manchen Gebieten keine abgeſchloſſenen, in einigen Fächern(Elektrizitätslehre, Lehre von Magnetismus, Schall, Licht, Chemie) überhaupt noch keine Kenntniſſe beſitzen.
Wir richten daher an die Eltern die Mahnung, wenn irgend möglich, ihre Söhne und Töchter, die ſie der höheren Bürgerſchule anvertraut haben, auch bis zur Erreichung des Zieles in der Anſtalt zu belaſſen.
Groß-Gerau, im März 1909. Die Leitung der höheren Bürgerſchule zu Groß⸗Gerau.
Dr. Lettermann, Rektor.


