In höchſtem Maße wünſchenswert iſt nur, daß eine ſcharfe Kontrolle geübt wird
a) darüber, daß die Aufgaben wirklich erledigt ſind; bei ſchriftl. Arbeiten iſt beſonders auf gute Schrift zu achten,
b) darüber, daß die Aufgaben zur rechten Zeit erledigt und vorallem die ſpäten Abend⸗ ſtunden nicht dazu verwendet werden.
8. Notenbezeichnungen. Von den gebräuchlichen Noten werden die Betragensnote II= gut und die Note in den Leiſtungen V-⸗teilweiſe genügend öfters nicht richtig gewürdigt. Die erſtere läßt ſtets erkennen, daß das Betragen des Schülers entweder häufig zu Ermahnungen oder wenigſtens einmal zu ernſtem Tadel Veranlaſſung gab; letztere ſagt zwar, daß die ſchlechteſte Note nicht ge⸗ geben werden ſollte, ſie iſt aber unter allen Umſtänden als eine Note für ungenügende Leiſtungen aufzufaſſen.
9. Schulordnung. Eine für unſere Anſtalt gültige Schulordnung iſt von Großh. Mini⸗ ſterium bereits genehmigt und wird den Eltern nach Drucklegung zugehen.
Wir machen einſtweilen auf die Beſtimmungen über Beſuch von Wirtshäuſern und ähn⸗ lichen Lokalen aufmerkſam.
Wiederholt wurden Klagen geführt über Verſchwendung des Taſchengeldes zu Naſchereien und ſchlechtem Leſeſtoffe. Wir bitten daher die Eltern, das Taſchengeld knapp zu bemeſſen und ſich über die Verwendung Rechenſchaft ablegen zu laſſen.
Da das Schulgebäude für die nicht bahnfahrenden Schüler erſt 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts geöffnet werden kann, bitten wir die Eltern, ihre Kinder nicht früher als unbe⸗ dingt nötig auf den Schulweg zu entlaſſen.
10. Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warte⸗ ſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in dem dazu beſtimmten Raume der Schule zu verbringen.
Groß-Gerau, im März 1908. Die Leitung der höheren Bürgerſchule zu Groß⸗Gerau. Dr. Lettermann, Retor.


