Jahrgang 
1905
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22o SSn

Prüfung als

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VIII. Berechtigungen.

Das Zeugnis über die bestandene Schlussprüfung berechtigt Zzum;:

Eintritt in die Obersekunda einer Ober-

realschule,

Besuch der Technischen Hochschulen als Hospitant,

Besuch der akademischen Hochschule für bildende Künste,

Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

Besuch der Landwirtschaftl. Akademien,

Besuch der Königl. Gärtnerlehranstalt bei

Potsdam, Besuch der Höheren Gartenbaulehranstalt zu Riehl, Besuch der Gewerblichen Fachschulen mit

zwei maschinen- oder chemisch-technischen

Klassen, Einjährig-Freiwilligendienst, ferner zur Zeichenlehrer an höheren

Schulen,

. Prüfung als Turnlehrer,

Marine-ingenieurlaufbahn,

. Zahlmeisterlaufbahn in der Armee,

endlich wird es verlangt für

. Zivilsupernumerare im Eisenbahndienst,

Zivilsupernumerare bei der Justizverwaltung,

. Zivilsupernumerare bei den Provinzial-Ver-

waltungsbehörden mit Ausschluss der Ver- waltung der indirekten Steuern,

. Sekretäre in der Armee-Intendantur,

den Bureaudienst der Berg-, Hlütten- und Salinen-Verwaltung,

bau- und maschinen- technische Sekretäre und Betriebsingenieure im Eisenbahndienst

(nebst dem Reifezeugnis einer Fachschule),

technische Sekretäre bei der Marine(Reife- zeugnis einer Fachschule),

. Apotheker(nachträgliche Prüfung im La-

Keinideheny

Zum Gehilfendienst bei der Kais. Post und Telegraphie ist das 2augns der Versetzung in unsere oberste Klasse erforderlich.

Das Reifezeugnis der Oberrealschule berechtigt zu allen Universitätsstudien ausser der Theologie und Medizin.

Cottbus, den 22. März 1906.

Dr. Ruchhöft.