41 III. Abiturienten-Entlassung und Schulsehluss.
IIymne: Preis und Anbetung sei unserm Gott ete.; von Rink.
Schluss-Nachrichten.
1. Die Ertheilung der Halbjahrszeugnisse und die damit verbundene Versetzung der Schüler erfolgt unmittelbar nach dem Schlusse der öffentlichen Schulfceierlichkeiten. Die Zeugnisse werden, mit der Namensunterschrift der Eltern oder deren Stellvertreter versehen, bei dem Anfange des neuen Schuljahres den betreffenden Classen-Ordinarien wieder vorgezeigt.
2. Die Dauer der Ferien beträgt fünf Wochen. Das neue Schuljahr wird demnach am
183. October mit der Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Rönigs, Vormittags 10 Uhr, seinen Anfang nehmen.
5. Den Anmeldungen neuer Schüler, welche zugleich die erforderlichen Schulzeugnisse und anderweitigen Legitimationspapiere vorzuzeigen haben, sieht der Unterzeichnete am 12. und 15. Oe- tober, namentlich in den Vormittagsstunden, entgegen.
Hantschke, Director.
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