28 In jedem Tertial eine Klassenarbeit. Ausserdem für die vom Unterricht im Griechischen Be- freiten 1 Stunde. Erweiterung des Pensums der Klasse. UÜbung im Lösen von Aufgaben im Anschluss an den Unterricht der Klasse.
10. Naturlehre: 2 St. Der Mensch und dessen Organe nebst Unterweisung in der Gesundheitslehre. Vorbereitender physikalischer Lehrgang I. Teil(Mechanische Erscheinungen, das Wichtigste aus der Wärmelehre).
11. Zeichnen: 2 St. Projektivisches Zeichnen(Linear- und Zirkelzeichnen) geometrischer Körper und solcher, die aus geometrischen zusammengesetzt sind. Grundriss des Körpers, Auf- riss, projektivisches Bild und Abwickelung werden zunächst mit dem Bleistift dargestellt und dann mit farbiger Tusche nachgezogen, bezw. die Flächen damit ausgetüllt.
12. Turnen: 3 St. Frei- und Ordnungsübungen. Stabübungen. Gerätübungen. Turnspiele. 13. Singen: 2 St.
Untertertia.
1. Religionslehre: a) Evang.: 2 St. Vgl. IIIa.
b) Kathol.: 2 St. Siehe Obertertia.
2. Deutsch: 2 St. Zusammenfassender Überblick über die wichtigsten der deutschen Sprache eigentümlichen grammatischen Gesetze. Häusliche Aufsätze alle 4 Wochen. Behandlung prosaischer und poetischer Lesestücke(nordische, germanische Sagen, allgemein Geschichtliches, Kulturgeschichtliches, Geographisches, Naturgeschichtliches, Episches, insbesondere Balladen). Be- lehrungen über die poetischen Formen, soweit zur Erläuterung des Gelesenen erforderlich. Aus- wendiglernen und Vortragen von Gedichten. Lesebuch von Hopf und Paulsiek.
Ausserdem für die vom Unterricht im Griechischen Befreiten: 1 St. Erweiterung der Lektüre. Grammatische Wiederholungen aus VI—IV. Metrische Bemerkungen. Interpunktions- lehre. Übung im Anordnen des Stoffes(auch schriftlich). Auffinden der leitenden Gedanken bei der Lektüre.
3. Latein: 7 St. Lektüre 4 St. Caesar, Bell. Gall. I. 1— 29 II. III. IV. mit Auswahl. Ubungen im Konstruieren, unvorbereiteten Übersetzen und Rückübersetzen. Gelegentlich werden stilistische Eigenheiten, wichtigere Phrasen und synonymische Unterscheidungen gelernt.— Grammatik, 3 St. Wiederholung der Kasuslehre. Hauptregeln der Tempus- und Moduslehre nach Ostermann-Müller. Mündliche UÜbersetzungen aus dem UÜbungsbuch von Ostermann-Müller. Alle 8 Tage eine Übersetzung ins Lateinische als Klassenarbeit oder als päusliche Arbeit. Alle sechs Wochen statt der erwähnten Klassenarbeit eine schriftliche Ubersetzung ins Deutsche.
4. Griechisch: 6 St. Die regelmässige Formenlehre des attischen Dialekts bis zum verbum liquidum einschliesslich nach der Grammatik von Gerth. Das Nötige aus der Laut- und Accentlehre in Verbindung mit der Flexionslehre. Auswendiglernen von Wörtern, soweit sie für das Lesen nötig sind. Im Anschlusse an das Gelesene einzelne syntaktische Regeln. Mündliche und schriftliche Ubersetzungen ins Griechiche; alle 14 Tage abwechselnd Haus- und Klassen- arbeiten. Lektüre nach dem Lese- und Ubungsbuch von Kohl.


