Jahrgang 
1899
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VII. Mitteilungen an die Scküler und denen Eltern.

Der Unterricht wird am Mittwoch, den 22. März d. Js., geschlossen und am Donnerstag, den 13. April d. Js., um 8 Uhr morgens wieder begonnen. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1899/1900 ist auf Seite 64 angegeben. Die Eisenbahn-Rückfahrtkarten gelten vom 21. März bis zum 14. April d. J. einschliesslich.

Neue Schüler bitte ich spätestens am Mittwoch, den 12. April, zwischen 8 und 9 Uhr morgens bei mir anzumelden. Die Anmeldung muss durch den Vater oder dessen berechtigten Vertreter geschehen und erfolgt am zweckmässigsten persönlich. Dabei sind einzureichen: 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impf- bezw. Wiederimpfschein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die besondere Vorbildung und das Betragen. Wenn ein Schüler nicht auf Grund eines Abgangszeugnisses einer bestimmten Klasse zugewiesen werden kann, hat er nach der Anmeldung eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Alle Schüler stehen unter der Schulzucht der Anstalt, soweit der Zweck der Schuler- ziehung es erfordert. Auswärtige insbesondere sind in ihrem gesamten Leben der Aufsicht der Schule unterworfen. Die Wahl ihrer hiesigen Wohnung bedarf der vorher einzuholenden Ge- nehmigung des Direktors.

Das Schulgeld beträgt 120 Mk. jährlich und ist vierteljährlich im voraus zau bezahlen. Das Schulgeld des ganzen folgenden Unterrichtsvierteljahres muss für jeden Schüler entrichtet werden, der nicht vorher bei dem Direktor durch den Vater(Vormund) persönlich oder schrift- lich abgemeldet wird.

Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schiller verbindlich.

Die Angehörigen der Schüler, besonders der Knaben im Alter von 9 14 Jahren, bitte ich darauf zu halten, dass nur solche Bücher und Gegenstände in die Klasse mitgenommen wer- den, welche für den betreffenden Tag gebraucht werden. Abgesehen von anderen Unzuträglich- keiten wird auf diese Weise am besten einer Überlastung begegnet, welche, wie das unzweck- mässige Tragen der Schulmappen am Arme, der Gesundheit schaden kann. Das Gewicht der ge- füllten Mappen sollte nicht mehr als 5 bis 6%¾ Pfund betragen, die Belastung des Schülers in keinem Falle seines Körpergewichts übersteigen.

Der im vorigen Schuljahre in der Klasse UIII eingefügte besondere Unterricht neben dem griechischen wird im nächsten Schuljahre auf die Klasse OlII ausgedehnt. Die Schule will mit dieser Einrichtung der Jugend neben humanistischem Unterricht die Gelegenheit zu einer mehr modernen Ausbildung bieten. Ich ersuche diejenigen Elterp, welche ihre Söhne an dem Ersatzunterricht für das Griechische teilnehmen lassen wollen, mir dies frühzeitig anzuzeigen.

Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.

Wetzlar, den 15. März 1899.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Prof. Dr. F. Fehrs.