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VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Der Unterricht wird am Mittwoch, den 7. April, geschlossen und am Dienstag, den 27. April, um 7 Uhr morgens wieder begonnen.
Die Anmeldung neuer Schüler hat spätestens am Montag, den 26. April, zwischen 8 und 9 Uhr morgens zu erfolgen. Dabei sind einzureichen: 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impf- bezw. Wiederimpfschein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeug- nis über die besondere Vorbildung und das bisherige Betragen. Diejenigen Schüler, welche nicht auf Grund eines Abgangszeugnisses einer bestimmten Klasse zugewiesen werden können, haben sich nach der Anmeldung einer Aufnahmeprüfung zu unterwerfen. Alle Schüler stehen unter der Schulzucht der Anstalt auch ausserhalb der Schulräume und der Unterrichtszeit, soweit der Zweck der Schulerziehung es erfordert. Auswärtige Schüler insbesondere sind in ihrem gesamten Leben der Aufsicht der Schule unterworfen. Die Wahl ihrer Pension und Wohnung bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors. Das Schulgeld beträgt 120 Mark jährlich. Dasselbe ist vierteljährlich im voraus zu zahlen. Das Schulgeld des ganzen folgenden Schul-Vierteljahres ist für jeden Schüler zu entrichten, welcher nicht vorher bei dem Direktor durch den Vater(Vor- mund) persönlich oder schriftlich abgemeldet wird.
Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schüler verbindlich.
Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.
Wetzlax, den 7. April 1897.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Prof. Dr. Fehrs.


