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VI. Nitteilungen an die Schüler und deren Eſtern.
Der Unterricht wird am Freitag, den 5. April, nachmittags geschlossen und am Donner- stag, den 25. April, um 7 Uhr morgens wieder begonnen.
Die Anmeldung neuer Schüler hat spätestens am Mittwoch, den 24. April. zwischen S und 9 Uhr morgens zu erfolgen. Dabei sind einzureichen: 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impf- bezw. Wiederimpfschein, 3) ein Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeug- nis über die private Vorbildung und das bisherige Betragen. Diejenigen Schüler, welche nicht auf Grund eines Abgangszeugnisses einer bestimmten Klasse zugewiesen werden können, haben sich nach der Anmeldung einer Aufnahmeprüfung zu unterwerfen. Alle Schüler stehen unter der Schulzucht der Anstalt auch ausserhalb der Schulräume und der Unterrichtszeit, soweit der Zweck der Schulerziehung es erfordert. Auswärtige Schüler insbesondere sind in ihrem gesamten Leben der Aufsicht der Schule unterworfen. Die Wahl ihrer Pension und Wohnung bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors. Das Schulgeld beträgt 120 Mark jährlich. Dasselbe ist vierteljährlich im voraus zu zahlen. Das Schulgeld des ganzen folgenden Schul-Vierteljahres ist für jeden Schüler zu entrichten, welcher nicht vorher bei dem Direktor durch den Vater(Vor- mund) persönlich oder schriftlich abgemeldet wird. Als letzte Abmeldetermine gelten: 1) der letzte Tag der Osterferien, 2) der 30. Juni, 3) der letzte Tag der Herbstferien(der 18. September), 4) der letzte Tag der Weihnachtsferien.
Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schüler verbindlich.
Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.
Wetzlar, den 4. April 1895.
Der Königliche Gymnasialdirektor Fehrs.


