Jahrgang 
1892
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Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: 1) Bekanntſchaft mit der bibliſchen Ge- ſchichte, 2) Geläufigkeit im Lesen deutfcher und lateiniſcher Druckſchrift, 3) eine leserliche, rein

liche Handſchrift, angehende Sieherheit in der Rechtfchreibung, 4) Sicherheit in den vier Grund- rechnungsarten mit ganzen Zahlen.

Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 25. April, von 2 Uhr nachmittags an statt.

Auswärtige Schüler dürfen ihre Wohnung nur mit vorheriger Genehmigung des Direk- tors wählen oder wechseln.

Das Schulgeld ist für alle Klassen auf 120 Mk. jährlich festgesetzt. Wetzlar, den 31. März 1892.

Der Königliche Gymnasialdirektor

Fehrs.