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Für die Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: 1) Bekanntſchaft mit der bibliſchen Ge- ſchichte, 2) Geläufigkeit im Lesen deutfcher und lateiniſcher Druckſchrift, 3) eine leserliche, rein
liche Handſchrift, angehende Sieherheit in der Rechtfchreibung, 4) Sicherheit in den vier Grund- rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 25. April, von 2 Uhr nachmittags an statt.
Auswärtige Schüler dürfen ihre Wohnung nur mit vorheriger Genehmigung des Direk- tors wählen oder wechseln.
Das Schulgeld ist für alle Klassen auf 120 Mk. jährlich festgesetzt. Wetzlar, den 31. März 1892.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Fehrs.


