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l. Verfügungen der vorgesetzten Behörden
von allgemeinerer Bedeutung.
1. Coblenz, den 9. März 1891. Als Termin des Beginns der Herbstferien wird ein für allemal der 15. August festgesetzt.
2. Coblenz, den 25. Juni 1891. Junge Leute, welche sich dem Maſchinenbaufach widmen wollen und die Absicht haben, die für dieses Fach eingerichtete Staatsprüfung zu bestehen, um später in den Staatsdienst zu treten, müssen nach den Prüfungsvorſchriften vom 6. Juli 1886, pevor sie das Studium auf der techniſchen Hochſchule beginnen, ein Jahr und, wenn sie zu Ostern von der Schule abgehen, zunächst ein halbes Jahr als Eleven unter der Aufsicht und Leitung des Präsidenten einer Königlichen Eisenbahndirektion, an welchen sie sich dieserhalb zu wenden haben, durchmachen.
3. Coblenz, den 2. November 1891. Mitteilung des höheren Orts festgestellten Etats des Gymnasiums für 1. April 1892/95. Nach demselben beträgt das Schulgeld vom 1. April 1892 ab jährlich 100 Mark.
4. Coblenz, den 2. November 1891. Der§ 4 der Allgemeinen Schulordnung vom 1. Fe-
bruar 1891 wird dahin abgeändert, daß es bezüglich der letzten Abmeldetermine unter 3 anstatt „ der 30. September“ künftig heißt„der letzte Tag der Herbstferien“. Die letzten Termine für die Abmeldung eines Schülers sind demnach zukünftig: 1. der letzte Tag der Osterferien, 2. der 30. Juni, 3. der letzte Tag der Herbstferien, 4. der letzte Tag der Weihnachtsferien. 5. Coblenz, den 25. Januar 1892. Soweit nach der bestehenden Ferienordnung der Schulfchluß unmittelbar vor einem Sonn- oder Festtag eintritt, ist der Unterricht fernerhin am Tage vor dem Sonn- oder Festtage mittags 12 Uhr zu ſchließen. Als Schulanfang nach einem Sonntag wird, wenn nicht besondere Verhältnisse andere Anordnungen nötig machen, der nachfol- gende Dienstag festgesetzat. An der Gesamtdauer der Ferien wird dadurch nichts geändert.
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. Chronik der Anstalt.
Das Schuljahr 1891/92 begann am Montag, den 13. April 1891. Die Pfingstferien dauer-
ten vom 16. bis 20. Mai, die Herbstferien vom 15. August bis 18. September, die Weihnachts- ferien vom 23. Dezember bis 6. Januar. 3
In der zweiten Hälfte des Monats April war Herr Gymnasiallehrer Brass durch eine
10 tägige Militärübung der Schule entzogen. Beurlaubt waren ferner: wegen persönlicher Ange-
legenheiten Herr Dr. Pietzel vom 27. bis 29. April, 2 ½ Tage; Herr Dr. Spies vom 16. bis 17.
Juni, 2 Tage; Herr Gymnasiallehrer Brass vom 18. bis 20. Juni, 2 ½ Tage; Herr Dr. Heep
vom 29. bis 30. Juli, 2 Tage; zur Schwurgerichtssitzung Herr Professor Dr. Glaser vom 9. bis
13. November. 5 Tage; wegen persönlicher Angelegenheiten die Herren Dr. Heep und Dr.
Tietzel vom 30. November bis 3. Dezember, 3 ½ Tage; zur Schöffensitzung Herr Professor


