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VI. Stiftungen.
Das Ostern 1887 vakant gewordene Haupt'sche Stipendium im Betrage von 75 Gulden= 128,57 M. wurde auf den Vorschlag des Direktors dem vorjährigen Abiturienten Otto Keller auf die Dauer von vier Jahren verliehen. Dieses Stipendium stiftete im Jahre 1743 der ehemalige»Stadt- Speyerische Präceptor Gymnasii weyland Theophilus Haupt in Dankbarlicher Erwegung der ihm zur Fortsetzung seiner Studien ehemals gereichten Obrigkeitlichen Beyhülfe von des Heiligen Reichs freyen Stadt Wetzlar« mit der Bestimmung, dass es»wofern von der Vätterlichen oder Mütterlichen Familie kein Subjectum vorhanden wäre, alsdann Einem Wetalarischen eingebohrenen Kinde Evan- gelisch-Lutherischer Religion, welchen in solchem Fall der jedesmahlige Rector des Gymnasii zu ge- dachtem Wetzlar, nach seinem guten Wissen und Gewissen, E. E. Rath vorzuschlagen hat, angedeyen und dieser in Ansehung dessen seine Dienste der Stadt Wetzlar vor allen anderen widmen solle.«
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. A. Oeffentliche Prüfung
im Klassenzimmer der Quarta.
Dienstag, den 27. März 1888. 8— 9. Sexta: Latein und Geographie, Dr. Brandt. 9— 10. Quinta: Latein und Französisch, Dr. Spies. 10— 11. Quarta: Mathematik und Naturbeschreibung, Brass.
B. Nachricht über den Anfang des neuen Schuljahres, die Aufnahmeprüfung etc.
Das neue Schuljahr beginnt am 16. April d. J., Montag um 7 Uhr morgens. Die Anmeldung zur Aufnahme muss am 13. April d. J., Freitag von 9 Uhr morgens ab durch den Vater oder dessen berechtigten Vertreter geschehen. Bei derselben sind einzureichen: 1. ein Geburts-, 2. ein Impf-(Wiederimpf-)Schein, 3. ein Abgangszeugnis von der bisher besuchten Schule. Die Eltern übernehmen die Verpflichtung, ihre in das Gymnasium aufzunehmenden Söhne zur ge- wissenhaften Beobachtung der Schulordnung anzuhalten. Zur Wahl und zum Wechsel der Wohnung bedürfen Auswärtige der Genehmigung des Direktors.
Die Aufnahmeprüfung findet am 14. April, Samstag von 8 Uhr morgens an statt. Für die Aufnahme in die Sexta wird mindestens gefordert: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile. 2) Eine leserliche, reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den 4 Species mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den Geschichten des A. u. N. Testaments. 5) Das neunte Lebensjahr muss vollendet sein, doch ist zu wünschen, dass der Eintritt in die Sexta auch nicht zu spät ertolge.
Wetzlar, den 24. März 1888.
Der Königliche Gymnasial-Direktor Prof. Dr. Fehrs.


