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VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. A. Oeffenlliche Prüfung
im Klassenzimmer der Untertertia. Montag, den 4. April 1887.
8— 9. Ober-Tertia: Latein, Mücke.— Mathematik, Schlabach. 9— 10. Unter-Tertia: Latein, Reuss.— Geschichte, Reuss. 10— 11. Quarta: Latein, Rohrdantz.— Mathematik, Schlabach. 11— 12. Quinta: Latein, Rohrdantz.— Französisch, Spies.
3— 4. Sexta: Latein, Spies.— Naturbeschreibung, Rüttger.
Dienstag, den S. April 1887.
8— 9. Secunda: Latein, Glaser.— Deutsch, Todt. 9— 10. Prima: Latein, Hänisch.— Geschichte, Glaser.
B. Nachricht über den Anfang des neuen Schuljahres, die Aufnahmeprüfung elc.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 25. April d. J. um 7 Uhr morgens. Die Anmeldung zur Aufnahme geschieht Freitag, den 22. April d. J., von 9 Uhr morgens an im Lehrerzimmer. Vorzulegen sind ausser dem Abgangszeugnis der frühereren Schule ein Geburtsschein und ein Impf- resp. Wiederimpfschein. Die Eltern übernehmen die Verpflichtung, ihre in die Schule aufzunehmenden Söhne zur gewissenhaften Beobachtung der Schulgesetze anzuhalten. Bei der Auf- nahme auswärtiger Schüler ist nachzuweisen, auf welche Weise für die Beaufsichtigung derselben gesorgt ist. Ohne Vorwissen des Direktors darf keine Pension genommen oder gewechselt werden.
Die Aufnahmeprüfung findet Samstag, den 23. April, von 8 Uhr morgens an statt. Für die Aufnahme in die Sexta wird mindestens gefordert: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und latei- nischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile. 2) Eine leserliche, reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den 4 Species mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den Geschichten des A. u. N. Testaments 5) Das neunte Lebensjahr muss vollendet sein, doch ist zu wünschen, dass der Eintritt in die Sexta auch nicht nach vollendetem zehnten Lebensjahre erfolge.
Wetzlar, den 2. April 1887.
Der Königliche Gymnasial-Direktor Prof. Dr. Fehrs.


