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Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 24. April um 7 Uhr Morgens. Die An- meldung zur Aufnahme geschieht Dienstag, den 22. April von 9 Uhr Morgens au bei dem Director im Copferenzzimmer. Voraulegen sind ausser den bisherigen Schulzeugnissen ein Geburts- schein und ein Impf- resp Wiederimpfungsschein. Die Aufnahmeprüfung findet Mittwoch, den 23. April von 8 Uhr Morgens an statt.
Die Bedingungen der Aufnahme in die Sexta sind: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Redetheile. 2) Eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Dictiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den 4 Species in ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den Geschichten des A. u. N. Testaments. 5) Das 9te Lebensjahr muss vollendet sein.
Auswärtige Schüler dürfen ihre Wohnung nur mit Genehmigung des Directors wählen oder
wechseln.
Wetzlar, den 28. März 1879. Carl August Pertz, Director.


