Jahrgang 
1865
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21 3 4 Zur Nachricht.

Das neue Schuljahr beginnt am 4. und 5. October Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu ein⸗ tretenden Schüler. Der Unterricht ſelbſt nimmt am 6. October Morgens 8 Uhr ſeinen Anfang. Die An⸗ meldungen zur Aufnahme geſchehen am 3. October Vormittags bei dem Director.

Die einzigen Bedingungen der Aufnahme in die Sexta ſind: 1) Geläufigkeit nicht allein im mechaniſchen, ſondern auch im logiſch⸗richtigen Leſen in deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, Kenntniß der Redetheile und des einfachen Satzes praktiſch eingeübt; 2) eine leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den vier Species mit unbenannten Zahlen und in den Elementen der Brüche; 4) elementare Kenntniß der Geographie, namentlich Europas; 5) einige Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten und neuen Teſtaments.

Ich mache darauf aufmerkſam, daß nur der Herbſt als Beginn des Schuljahres zum Eintritt in das Gymnaſium geeignet iſt, und daß zu Oſtern die Aufnahme nur dann ſtattfindet, wenn ganz beſtimmte Gründe vorliegen, daß aber dann der in Sexta aufzunehmende Schüler das Maß von Kenntniſſen beſitzen muß, welches die Schüler der Sexta während des Winterhalbjahrs erworben haben.

Auswärtige Schüler, zu deren Unterbringung ſowohl in achtbaren Bürgerfamilien als auch im Alum⸗ nate und bei Lehrern ſich gute Gelegenheit bietet, dürfen ihre Wohnung nur mit Genehmigung des Directors nehmen oder verändern.

Der Director Lorenz.