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B. Verordnungen des Königlichen Miniſteriums und des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums.
1) Miniſt.⸗Verf. vom 22. Oct. 1858. Um die bei den Schülern der Gymnaſien und höhern Bürger⸗ ſchulen jetzt häufig hervortretende Kurzſichtigkeit und Augenſchwäche zu beſeitigen, iſt von Seiten der Schule Alles zu vermeiden, was den Augen ſchädlich iſt, namentlich iſt auf die erforderliche Helligkeit der Klaſſen⸗ zimmer zu achten, der Gebrauch von Brillen den Schülern zu widerrathen, wenn nicht eine ärztliche Anord⸗ nung vorliegt, bei der Anweiſung von Plätzen auf die kurzſichtigen Schüler geeignete Rückſicht zu nehmen, die Schüler ſind an eine gerade Körperhaltung beim Leſen und Schreiben zu gewöhnen und gemäß der Ver⸗ fügung vom 20. Mai 1854 iſt das richtige Maaß in den ſchriftlichen Arbeiten einzuhalten.
2) Vom 18. Nov. 1858. Einige Ergänzungen zu der am 9. Januar 1854 erlaſſenen Ferienordnung.
3) Miniſt.⸗Verf. vom 27. Nov. 1858. Um eine nähere Beziehung der pro ſacultate docendi geprüften Candidaten zu den Königl. Prov.⸗Schulcollegien herzuſtellen, werden die letzteren alljährlich von der König⸗ lichen wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſion der betr. Provinz nach abgehaltener Prüfung Kenntniß von den Candidaten und ihren Leiſtungen erhalten, während andrerſeits die Candidaten ſich in der Provinz, in welcher ſie einſtweilen verbleiben und Anſtellung zu erhalten wünſchen, mit Vorlegung ihres Prüfungs⸗Zeugniſſes wo möglich perſönlich dem betr. Departementsrath vorzuſtellen haben, dem ſie auch den etwaigen Wechſel ihres Aufenthaltsorts anzuzeigen haben. Ferner werden die Vorſchriften über die Abhaltung des Probejahrs ergänzt.
4) Vom 24. Dec. 1858. Die Anſchaffung des Centralblatts für die geſammte Unterrichtsverwaltung in Preußen wird empfohlen.
5) Vom 30. Dec. 1858. Ein in der Fabrik von Alexandre in Paris gefertigtes billiges Muſik⸗Inſtru⸗ ment zur Begleitung des Geſanges wird empfohlen.
6) Miniſt.⸗Verf. vom 1. Febr. 1859. Der Prof. Dr. Schirlitz wird vom 1. Oct. v. J. in die zweite Oberlehrerſtelle, der Oberlehrer Elſermann in die dritte Oberlehrerſtelle, der Oberlehrer Dr. Fritſch in die
erſte ordentliche Lehrerſtelle aſcendiren und der Dr. Oscar Jäger wird als zweiter ordentlicher Lehrer vom 1. Mai d. J. angeſtellt.
7) Vom 10. März 1859. Daß das Amtsblatt des Regierungsbezirks für das Gymnaſium gehalten werden ſoll, wird in Erinnerung gebracht.
8) Miniſt.⸗Verf. vom 22. März 1859. Es werden die von dem Katecheten L. Schwenke herausgege⸗ benen Evangeliſchen Schulgebete zur Anſchaffung empfohlen.
9) Miniſt.⸗Verf. vom 19. April 1859. Es wird genehmigt, daß der bisherige Adjunct an der Ritter⸗ akademie zu Brandenburg Dr. Richard Hoche als dritter ordentlicher Lehrer angeſtellt werde.
10) Vom 15. Juni 1859. In Betreff der durch hohe Reſcripte vom 7. und 12. Jan. 1856 herbei⸗ geführten Modificationen der Lehrordnung der Gymnaſien werden die angeregten Bedenken gegen den Ausfall des naturgeſchichtlichen Unterrichts in Quarta und gegen die durch Betonung der grammatiſchen Sicherheit im Griech. zu befürchtende Verkürzung oder unrichtige Behandlung der Lectüre vom Herrn Miniſter v. Bethmann⸗ Hollweg dadurch erledigt: 1) daß der naturgeſchichtliche Unterricht auch in Quarta für zuläſſig erklärt wird, wo Lehrer vorhanden ſind, welche die bildende Kraft deſſelben in vorzüglicher Weiſe wirkſam zu machen im Stande ſind; und 2) daß überall, wo an der in der Verfügung vom 12. Jan. 1856 ausgeſprochenen Inten⸗


