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Die Anmeldungen neuer Schüler durch die Eltern wird der Unterz. in der letzten Ferienwoche bis zum 1. October entgegennehmen; die Aufnahmeprüfungen finden den 2. October Vormittags von 8 Uhr an für die beiden unteren Claſſen, Nachm. von 2 Uhr an für die übrigen Claſſen ſtatt. Es wird zugleich daran erinnert, daß die Aufnahme der Knaben in die Serta nach der Miniſterialverfügung vom 24. Oct. 1837 „nicht vor ihrem zehnten Lebensjahre erfolgen und von ihnen gefordert werden ſoll:
1) Geläufigkeit nicht allein im mechaniſchen, ſondern auch im logiſch richtigen Leſen in deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; Kenntniß der Redetheile und des einfachen Satzes praktiſch eingeübt; Fertigkeit im orthographiſchen Schreiben;
2) einige Fertigkeit, etwas Diktirtes leſerlich und reinlich nachzuſchreiben;
3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen und in den Elementen der Brüche;
4) elementare Kenntniß der Geographie, namentlich Europas;
5) Bekanntſchaft mit den Geſchichten des alten Teſtaments und mit dem Leben Jeſu;
6) erſte Elemente des Zeichnens, verbunden mit der geometriſchen Formenlehre.“
Jeder neu aufzunehmende Schüler hat ein Abgangszeugniß von der früher beſuchten Schule reſp. von dem früheren Lehrer beizubringen.
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Zinzow.


