sich daran 9 Schüler des Gymnasiums unter Anleitung des Zeichenlehrers Waldschmidt. Von diesen erhielt im Frühjahr 1927 der Schüler der Quarta Arno Buck in Reihe àX einen Geld- preis von 10 RM.; dem Zeichenlehrer Waldschmidt fiel eine der 7 Buchprämien zu, die für wertvolle Erfahrungsberichte zuerkannt wurden.
7. Wichtige Erlasse und Verfügungen.
Min. Erl. UIl 624 vom 25. 4. 27: Oberprimaner, die von der Reifeprüfung zurückgestellt worden sind oder sie nicht bestanden haben, können— wenn sie auf der Anstalt verbleiben— die Prüfung erst nach einem jahre wiederholen. Verlassen sie aber die Anstalt, können sie schon nach einem halben Jahre wieder zugelassen werden.
Min. Erl. U III D 104 UIl vom 50. 4. 27: Prüfungen und Zeugnisse des Reichsverbandes deutscher höherer Knabenschulen und der Vorbereitungsanstalten(Sog. Verbands- prüfungen) geben keinerlei Berechtigungen.
Min. Erl. UII 1666 vom 20. 11. 27: Anerkennungsprüfungen neuer Vollanstalten werden in Form regelmäßiger Reifeprüfungen abgehalten.
Min. Erl. U II 1745 vom 21. 12. 27: Reifezeugnisse sind nicht mit einem Urteile über Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften zu verschen.
Min. Erl. UII 1800 vom 21. 12. 27: Bekanntgabe der Berechtigungen, die mit den Reifezeug- nissen der deutschen Oberschulen, der Aufbauschulen und Oberlyzeen ver- bunden sind.
Min. Erl. UII 477 vom 10. 4. 28: Alle Schüler sind verpflichtet, der Schülerunfallversicherung beizutreten.
8. Mitteilungen an die Eltern.
Es ist der Schule sehr erwünscht, wenn die Eltern der Schüler die Lehrer von Zeit zu Zeit aufsuchen, um sich bei ihnen über Betragen und Leistungen der Söhne zu erkundigen. Die Sprechstunden der Lehrer werden bekannt gegeben und sind am schwarzen Brett an- geschlagen, doch empfiehlt sich vorherige Anmeldung, damit Erkundigungen bei allen Lehrern eingezogen werden können. Man suche zuerst den Fachlehrer und den Klassenleiter, dann erst den Direktor auf, wenn dies noch nõtig erscheint. Besuche in den letzten sechs Wochen des Schuljahrs, die immer noch am häufigsten sind, müssen als zwecklos be-— zeichnet werden, da in dieser kurzen Frist von dem Schüler doch nicht mehr nachgeholt werden kann, was im Laufe des Jahres versäumt worden ist.
Alle Schüler haben den Beitrag zur Unfallversicherung, die sich schon in zahlreichen Fällen gut bewährt hat, zu zahlen; er beträgt jährlich 1,50 Rm. und wird in 2 gleichen Teilen erhoben. Die Vordrucke, auf denen Unfälle anzuzeigen sind, können beim Direktor in Empfang genommen werden, an den sie auch wieder abzuliefern sind. Dies muß in den ersten Tagen nach dem Unfall geschehen; die Rechnungen können später eingereicht werden. Die Schadensumme wird in der Regel von der Versicherung unmittelbar an die Eltern geschickt.
Freistellengesuche sind auf vorgeschriebenem Vordruck einzureichen, desgleichen An⸗ träge auf Geschwisterermäßigung. Gesuche und Anträge, die nicht spätestens im Laufe der ersten Woche des Schuljahrs eingehen, können nicht mehr auf Berücksichtigung für das erste Halbjahr rechnen, wohl aber zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden.
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