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Mündliche Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete vom 20. April ab von 11— 12 ½ Uhr in seinem Amtszimmer im Aulagebäude des Gymnasiums entgegen. Schriftliche Anmeldungen können jederzeit erfolgen. Bei der Anmeldung ist vorzulegen der standesamtliche Geburts- schein, der Taufschein, der Impfschein oder Wiederimpfungsschein und das Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule. Die Aufnahme auf Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem 9. Lebensjahre. Andererseits dürfen nach vollendetem 12, 13., 15. Lebensjahre Schüler nicht ohne besondere Gründe auf Sexta, Quinta bezw. Quarta aufgenommen werden.
Auswärtige Schüler haben bei der Wahl ihrer Wohnung oder ihres Mittagstisches vor- her die Genehmigung des Direktors einzuholen. Auch sind sie verpflichtet, sich bei der Polizei an- und bei ihrem Abgange wieder abzumelden.
Zur Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile und der Hauptteile des Satzes, wozu die lateini- schen Bezeichnungen erwünscht sind, aber nicht gefordert werden; leserliche, reinliche Hand- schrift und Fertigkeit, Diktiertes oOhne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung in deutscher und lateinischer Schrift niederzuschreiben. Ferner im Rechnen: Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten im Zahlenkreis bis zu einer Million, mit reinen und einfach benannten Zahlen; Aufgaben aus diesem Gebiete, namentlich auch in eingekleideter Form, müssen münd- lich und schriftlich fließend gelöst werden.
2. Sonstige Mitteilungen.
a) Die Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12 ist folgende:
Ostenn: Schulschluß Mittwoch, 12. April(12 Uhr), Wiederbeginn Donnerstag, 27. April. Pfingsten:— Freitag, 2. Juni„ 5 Dienstag, 13. Juni. Herbst:„ Donnerstag, 10. August Mittwoch, 20. September. Weinnachten:„ Freitag, 22. Dezember„ 5 Dienstag, 9. Jan. 1912. Ostenn: 3 Samstag, 30. März 1912„.
Hlierzu wird bemerkt, daß eine vorzeitige Beurlaubung der Schüler nur aus durch- aus zwingenden Gründen erfolgen kann: bloße Bequemlichkeitsrücksichten können hierbei keine Rolle spielen.
b) Ersatzunterrichi für das Griechische in UIll—UII. Es empfiehlt sich, Schüler, die bestimmt mit Untersekunda abgehen sollen, an diesem Unterrichte teilnehmen zu lassen, falls sie nicht besondere Vorliebe und Befähigung für die alten Sprachen haben. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für diese Schüler der Besuch der oberen Klassen des Gymnasiums ausgeschlossen ist. Sollen sie das Reifezeugnis erlangen, so müssen sie von Obersekunda ab auf ein Realgymnasium übergehen, was ohne Aufnahmeprüfung ge-— schehen kann.


