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Auswärtige Schüler haben bei der Wahl ihrer Wohnung oder ihres Mittagstisches vor- her die Genehmigung des Direktors einzuholen. Auch sind sie verpflichtet, sich bei der Polizei an- und bei ihrem Abgange wieder abzumelden.
Zur Aufnahme in die Sexta ist erforderlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile und der Hauptteile des Satzes, wozu die lateini-— schen Bezeichnungen erwünscht sind, aber nicht gefordert werden; leserliche, reinliche Hand- schrift und Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung in deutscher und lateinischer Schrift niederzuschreiben. Ferner im Rechnen: Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten im Zahlenkreis bis zu einer Million, mit reinen und einfach benannten Zahlen; Aufgaben aus diesem Gebiete, namentlich auch in eingekleideter Form, müssen münd-— lich und schriftlich fließend gelöst werden.
2. Sonstige Mitteilungen. a) Die Ferienordnung für das Schuljahr 1910/11 ist folgende:
Pfingstferien: Schulschluß Freitag, 13. Mai(12 Uhr), Wiederbeginn Dienstag, 24. Mai. Herbstferien:. Freitag, 5. August—, Dienstag, 13. September. Weihna chtsferien:„ Freitag, 23. Dezember„ 4 Donnerstag, 5. Jan. 1911. Osterferien: 3 Donnerstag, 13. April 1911„.
Hierzu wird bemerkt, daß eine vorzeitige Beurlaubung der Schüler nur aus durchaus zwingenden Gründen erfolgen kann: bloße Bequemlichkeitsrücksichten können hierbei keine Rolle spielen.
b) Ersatzunterricht für das Griechische in UlIl=UII. Es empfiehlt sich, Schüler, die bestimmt mit Untersekunda abgehen sollen, an diesem Unterrichte teilnehmen zu lassen, falls sie nicht besondere Vorliebe und Befähigung für die alten Sprachen haben. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für diese Schüler der Besuch der oberen Klassen des Gymnasiums ausgeschlossen ist. Sollen sie das Reifezeugnis erlangen, so müssen sie von Obersekunda ab auf ein Realgymnasium übergehen, was ohne Aufnahmeprüfung geschehen kann.
c) Endlich wird bemerkt, daß der Direktor und die anderen Lehrer, besonders die Ordinarien, zu mündlicher oder schriftlicher Auskunft über die Schüler jederzeit gerne bereit sind. Doch empfiehlt sich bei persönlicher Erkundigung vorherige Anmeldung. Auch werden die Eltern und sonstigen Angehörigen der Schüler gebeten, ihre Erkundigungen rechtzeitig, so- lange noch Hülfe möglich ist, einziehen zu wollen; Besuche innerhalb der letzten 6 Wochen des Schuljahres sind in der Regel] zwecklos.
Der Direktor: Dr. Caesar.


