Jahrgang 
1906
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künfte unter sich veranstalten. Hierauf mache ich die Eltern mit dem Bemerken aufmerksam, daß die Verantwortung für die üblen Folgen solcher Vergnügungen und Zerstreuungen von der Schule abgelehnt wird und allein von den Angehörigen der Schüler zu tragen ist. Die Schul- ordnung verbietet jede Vereinigung der Schüler unter sich und mit anderen, deren Zweck dem Direktor nicht angezeigt und von demselben gebilligt ist. Auch hat die Schule ihren Zöglingen das Umhertreiben auf den Strassen untersagt.

Die Schüler erhalten dreimal im Jahre(vor den Herbst-, Weihnachts- und Osterferien) Zeugnisse, welche sie den Eltern vorzulegen haben. Es ist aber wünschenswert, daß diese den Fortschritten der Schüler und ihrem häuslichen Fleiße nicht bloß bei dieser Gelegenheit die Auf- merksamkeit zuwenden. Nicht wenige Schüler, auch der mittleren und oberen Klassen, sind in der Erledigung der täglichen Aufgaben fahrlässig oder lassen es wenigstens im ersten Teile des Schuljahres am gehörigen Fleiße fehlen, andere ermüden sich Sonntags durch unzweckmäßige Zerstreuungen und sind in Folge dessen am Montag nicht erfrischt, sondern zu gespannter Auf- merksamkeit unfähig. Solche Schüler bedürfen ganz besonders der elterlichen Aufsicht und Leitung.

Dem Schüler werden zwar, abgesehen von den Schulzeugnissen, keine für ihn peinliche Mitteilungen an die Angehõrigen mitgegeben, doch ist die Schule bereit, den Eltern auf ihre An- fragen persönlich Auskunft zu erteilen; dis Erkundigungen müssen aber nicht erst vier Wochen vor der Zeugnisverteilung oder der Versetzung, sondern so zeitig eingezogen werden, daß eine bessernde Einwirkung noch möglich ist.

Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.

Wetzlar, den 24. März 1906.

Fehrs.