Jahrgang 
1903
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45 Klassen in der Regel nicht zu gewähren. Der Nachweis der Bedürftigkeit wird durch obrigkeit- liche Zeugnisse seitens der betreffenden Eltern erbracht. Im Berichtsjahre waren 27 Schüler im Genusse von Freistellen.

Wenn Eltern oder deren Stellvertreter ihren Pflegebefohlenen in Gegenständen der Schule Privatunterricht geben lassen wollen, so wird ihnen im Interesse der Schüler empfohlen, mit den Ordinarien derselben vorher Rücksprache zu nehmen.

Der Unterricht im Turnen und Singen ist für alle Schüler verbindlich.

Die Angehörigen der Schüler, besonders der Knaben im Alter von 914 Jahren, bitte ich darauf zu halten, dass nur solche Bücher und Gegenstände in die Klasse mitgenommen wer- den, welche für den betreffenden Tag gebraucht werden. Abgesehen von anderen Unzuträglich- keiten wird auf diese Weise am besten einer Überlastung begegnet, welche, wie das unzweck- mässige Tragen der Schulmappen am Arme, der Gesundheit schaden kann. Das Gewicht der gefüllten Mappen sollte nicht mehr als 5 bis 6 ¾ Pfund betragen, die Belastung des Schülers in keinem Falle seines Körpèrgewichts übersteigen.

Den Schülern der mittleren Klassen UIII, OlII und UII ist Gelegenheit geboten, unter Befreiung vom Griechischen Unterricht im Englischen, sowie etwas verstärkten Unferricht im Französischen, in der Mathematik und den Naturwissenschaften zu erhalten. Schülern, welche an diesem Unterricht regelmässig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechen- den Lehrpensums erhalten haben, können Zeugnisse über die Versetzung nach Obersekunda eines preussischen Realgymnasiums und über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- frei- willigen Dienst ausgestellt werden. Schüler, welche von dem Unterricht im Griechischen befreit werden sollen, sind seitens der Eltern bei dem Direktor vor dem Wiederbeginne des Unterrichts anzumelden.

Die Schüler erhalten dreimal im Jahre(vor den Sommer-, Weihnachts- und Ostertferien Zeugnisse, welche sie den Eltern vorzulegen haben. Es ist aber wünschenswerth, dass diese den Fortschritten der Schüler und ibrem häuslichen Fleisse nicht bloss bei dieser Gelegenheit die Aufmerksamkeit zuwenden. Nicht wenige Schüler, auch der mittleren und oberen Klassen, sind in der Erledigung der täglichen Aufgaben fahrlässig oder lassen es wenigstens im ersten Teile des Schuljahres am gehörigen Fleisse fehlen, andere ermüden sich an Sonntagen durch unzweck- mässige Zerstreuungen und sind in Folge dessen am Montag zu gespannter Aufmerksamkeit un- fähig. Solche Schüler bedürfen der elterlichen Aufsicht und Ermahnung.

Dem Schüler werden zwar abgesehen von den Schulzeugnissen keine für ihn peinliche Mitteilungen an die Angehörigen mitgegeben, doch ist die Schule bereit, den Eltern auf ihre Anfragen persönlich Auskunft zu erteilen; die Erkundigungen miüissen aber nicht erst vier Wochen vor der Zeugnisverteilung oder der Versetzung, sondern so zeitig eingezogen werden, dass eine bessernde Einwirkung noch möglich ist.

Der Unterzeichnete ist in der Regel an allen Schultagen von 11 bis 12 Uhr vormittags zu sprechen.

Wetzlar, den 2. April 1903.

Der Königliche Gymnasialdirektor: Prof. Dr. F. Fehrs.