50%, das vierte und jedes weitere Kind des gleichen Erziehungsberechtigten iſt ſchulgeldfrei. Dabei werden ſolche Kinder gezählt, die eine im deutſchen Reich ge⸗ legene öffentliche oder private mittlere, höhere Fach⸗ oder Hochſchule beſuchen, gleichgültig, ob das erſte Kind Schulgeldbefreiung oder Schulgeldermäßigung genießt.
Ferienordnung für 1927/28.
Schluß Zahl der Beginn des Anterrichts: Ferientage des Anterrichts: Oſtern: Sonnabend, den 9. April. 16 Dienstag, den 26. April Pfingſten: Freitag, den 3. Juni. 10 Dienstag, den 14. Juni Sommer: Freitag, den 1. Juli... 31 Dienstag, den 2. Auguſt Herbſt: Dienstag, den 27. Sept.. 14 MNiittwoch, den 12. Oktober Weihnachten: Mittwoch, den 21. Dez.. 14 Donnerstag, den 5. Januar
Schluß des Schuljahres: 31. März 1928.
Erlaſſe und Verfügungen.
Das Zeugnis der mittleren Reife wird erteilt a) Schülern der öffentlichen höheren Lehranſtalten für die männliche und weibliche Jugend, grundſtändigen und Aufbaucharakters, nach erfolgreichem Beſuch der Anterſekunda. Das dieſen Schülern auszuhändigende Schluß⸗ bezw. Verſetzungszeugnis hat den Vermerk zu tragen:„Dieſes Zeugnis ſchließt das Zeugnis der mittleren Reife ein“.
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