Jahrgang 
1912
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Die Abmeldungen haben schriftlich bei dem ODirektor bis spätestens Sonnabend den 1. April zu erfolgen; bei späterer Abmeldung ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr zu entricht en.

Gesuche um Befreiung von Schulgeld sind bis spätestens zum 26. März schriftlich an die Direktion zu richten.

Befreiung vom Turnunterricht ist immer nur höchstens auf die Dauer eines Jahres und nur gegen Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses zulässig. Sie soll nur in ganz besonders dringenden Fällen nachgesucht werden. Es ist lebhaft zu wünschen, dass die Erkenntnis, wie sehr mass- voll geregeltes und systematisches Turnen und Spielen die Gesundheit und Frische des Körpers und Geistes auch bei sonst schwächlichen Knaben fördert, in immer weitere Kreise dringe, und die Eltern werden gebeten, alle Bestrebungen der Schule in dieser Richtung im eigenen Interesse ihrer Kinder zu unterstützen.

In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor jeden Mittwoch und Sonnabend von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, zu anderer Zeit ist vorherige Mitteilung erwünscht.

In Vertretung des Direktors:

3 Dr. Frerichs, Geh. Hofrat. Eisenach, im Mäarz 1912.