Jahrgang 
1911
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Die Abmeldungen haben schriftlich bei dem Direktor bis spätestens Sonnabend den 1. April zu erfolgen; bei späterer Abmeldung ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr zu entrichten.

Gesuche um Befreiung von Schulgeld sind bis spätestens zum 3. April schriftlich an die Direktion zu richten.

Befreiung vom Turnunterricht ist immer nur höchstens auf die Dauer eines Jahres und nur gegen Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses zulässig. Sie soll nur in ganz besonders dringenden Fällen nachgesucht werden. Es ist lebhaft zu wünschen, dass die Erkenntnis, wie sehr mass- voll geregeltes und systematisches Turnen und Spielen die Gesundheit und Frische des Körpers und Geistes auch bei sonst schwaächlichen Knaben fördert, in immer weitere Kreise dringe, und die Eltern werden gebeten, alle Bestrebungen der Schule in dieser Richtung im eigenen Interesse ihrer Kinder zu unterstützen.

Die Ferien im Schuljahre 191112 dauern:

Ostern vom 1. bis 19. April,

Pfingsten vom 2. bis 12. Juni,

Sommer vom 8. Juli bis 7. August,

Herbst vom 23. September bis 9. Oktober,

Weihnachten vom 21. Dezember bis 4. Januar, wobei der zuerst genannte Tag der des Schulschlusses ist.

In allen Schulangelegenheiten ist der Direktor jeden Mittwoch und Sonnabend von 1112 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, zu anderer Zeit ist vorherige Mitteilung erwünscht.

Dr. Max Consbruch.

Eisenach, im März 1911.