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VII. Mitteilunsen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Von den Aufnahmebedingungen handeln§§ 1—3 der
Schulordnung, welche folgendermassen lauten: § 1. Die Aufnahme neuer Schüler findet bei dem Beginne des Schuljahres zu Ostern statt; im Laufe des Jahres
ist die Aufnahme nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig.
§ 2. Vor Ablauf des 9. Lebensjahres dürfen Schüler nicht auf das Gymnasium aufgenommen werden. Ausnahmen sind nur bei solchen Knaben gestattet, welche längstens binnen 3 Monaten nach Beginn des Schuljahres das 9. Lebens- jahr vollenden, und auch dann nur unter Voraussetzung genügender körperlicher und geistiger Entwickelung. Als An-
fangstag des neuen Schuljahres gilt der 1. April. § 3. Jeder neu Aufzunehmende hat bei seiner Anmeldung ein Zeugnis seiner bisherigen Lehrer über Fleiss, Kennt-
nisse und sittliches Betragen, ein Geburts- bezw. Taufzeugnis, sowie einen Impfschein, Wenn der Aufzunehmende aber das zwölfte Jahr überschritten hat, auch ein Zeugnis über die zweite Impfung vorzulegen.
An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift, 2. einige Sicherheit in der Rechtschreibung,
3. praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes,
4. UÜbung in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen,
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 8. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt, der Unterricht beginnt Dienstag, den 9. April, frün 7 Uhr.
Die hiesigen Buchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Lehrbücher und Schrift- stellerausgaben, die im Gymnasium gebraucht werden.
Für das neue Schuljahr sind vorläufig folgende Ferien festgesetzt: 1) zu Pfingsten: Sonn- abend, den 18. Mai bis Montag, den 27. Mai einschliesslich; 2) Sommerferien: von Montag, den 8. Juli bis Montag, den 5. August einschliesslich; 3) Herbstferien: von Montag, den 23. September bis Montag, den 7. Oktober einschliesslich; 4) Weihnachtsferien: von Montag, den 23. Dezember 1907 bis Montag, den 6. Januar 1908 einschliesslich. 5) Osterferien: von Sonnabend vor Pal- marum bis Montag nach Quasimodogeniti einschliesslich.
Gesuche um teilweise oder ganze Befreiung vom Schulgeld sind schriftlich bis spätestens zum 8. April an die Direktion einzureichen.
Der Direktor ist in allen Schulangelegenheiten Wochentags, Vormittag 11—12 Uhr in seinem Amtszimmer im Gymnasium zu sprechen.
Eisenach, den 15. März 1907.
Der Direktor des Grossherzoglichen Carl Friedrich-Gymnasiums Dr. Paul Koetschau.


