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VII. Mitteilunsen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- bezw. Taufschein, 2) ein Impfschein bezw. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Un- terricht. Der Aufzunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift.
2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
4. UÜbung in den vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 23. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt, er Unterricht beginnt Dienstag, den 24. April, frün 7 Uhr. Mit dem neuen Schuljahr tritt eine vom Grossherzogl. Staatsministerium durch Verf. vom 9. März 1906 genehmigte neue Schulord- nung in Kraft. Die Eltern und Erzieher unserer Schüler werden ersucht, von dieser Schulordnung Kenntnis zu nehmen und dies durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Ich bringe hier die drei ersten Paragraphen der Schulordnung zum Abdruck:
§ 1. Die Aufnahme neuer Schüler findet bei dem Beginne des Schuljahres zu Ostern statt; im Laufe des Jahres ist die Aufnahme nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig.
§ 2. Vor Ablauf des 9. Lebensjahres dürfen Schüler nicht auf das Gymnasium aufgenommen werden. Ausnahmen sind nur bei solchen Knaben gestattet, welche längstens binnen 3 Monaten nach Beginn des Schuljahres das 9. Lebens- jahr vollenden, und auch dann nur unter Voraussetzung genügender körperlicher und geistiger Entwickelung. Als An- tangstag des neuen Schuljahres gilt der 1. April.
§ 3. Jeder neu Aufzunehmende hat bei seiner Anmeldung ein Zeugnis seiner bisherigen Lehrer über Fleiss, Kennt- nisse und sittliches Betragen, ein Geburts- bezw. Tautzeugnis, sowie einen Impfschein, wenn der Aufzunehmende aber das zwölfte Jahr überschritten hat, auch ein Zeugnis über die zweite Impfung vorzulegen.
Die hiesigen Buchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Lehrbücher und Schrift- stellerausgaben, die im Gymnasium gebraucht werden.
Für das neue Schuljahr sind vorläufig folgende Ferien festgesetzt: 1) zu Pfingsten: Sonn- abend, den 2. Juni bis Montag, den 11. Juni einschliesslich; 2) Sommerferien: von Montag, den 9. Juli bis Montag, den 6. August einschliesslich; 3) Herbstferien: von Montag, den 24. September bis Montag, den 8. Oktober einschliesslich; 4) Weihnachtsferien: von Montag, den 24. Dezember 1906 bis Montag, den 7. Januar 1907 einschliesslich. 5) Osterferien: von Sonnabend vor Pal- marum bis Montag nach Quasimodogeniti einschliesslich.
Gesuche um teilweise oder ganze Befreiung vom Schulgeld sind schriftlich bis spätestens zum 23. April an die Direktion einzureichen.
Der Direktor ist in allen Schulangelegenheiten Wochentags, Vormittag 11= 12 Ui in seinem Amtszimmer im Gymnasium zu sprechen.
Eisenach, den 29. März 1906.
Der Direktor des Grossherzoglichen Carl Friedrich-Gymnasiums Dr. Paul Koetschau.


