VII. AUFNAHME.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- oder Taufschein, 2) ein Impfscheinbez. Wiederimpfu ngsschein, 3) ein Zeugnis über denbisherigen Un terricht. Der Aufzunehm ende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen
zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
.Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. . Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
.Obung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.
Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 20. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt. Die hiesigen Buchbandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium
gebraucht werden.
Eisenach, den 17. März 1903.
Dr. Otto Apelt.


