Jahrgang 
1899
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VII. AUFNAHME.

Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburts- oder Taufschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Aufzunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:

1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.

3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.

4. Ubung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag, den 10. April, von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt. Die hiesigen Buchhandlungen besitzen gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.

Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig(vergl.§ 1 der Schulordnung).

Eisenach, den 6. März 1899.

Dr. Otto Apelt.