Jahrgang 
1896
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VII. AUFNAHME.

Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Umpfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf- zunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:

1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.

3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.

4. UÜbung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen.

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.

Die Aufnahmeprüfung findet am Montag nach der Osterwoche von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt.

Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.

Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnabme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen

Gründen zulässig(vergl.§ 1 der Schulordnung).

Eisenach, den 10. März 1896.

H. Weber.