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VII. AUFNAHME.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich 2) ein Impfschein
oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein,
bez. Wie derimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht.
zunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinisc
2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes. 4. UÜbung in den 4 Spezies mit unbenannten Zahlen. 7 5
Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Vorkenntnissen
her Schrift.
Der Auf-
Zur
Die Aufnahmeprüfung findet am Montag nach der Osterwoche von früh 8 Uhr am im Gymnasium statt.
Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium
gebraucht werden.
Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen
Gründen zulässig(vergl.§ 1 der Schulordnung).
Eisenach, den 10. März 1891.
H. Weber.


