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Mit dem Zeugnis der Reife ist entlassen worden: zu Michaelis 1887
Ernst Becker 22 J. alt— ist in das Heer getreten; werden zu Ostern 1888 entlassen: 1. Hermann Crämer 19 ½ J. alt— studiert Philologie u. Geschichte.
2. Karl Meerguth 19 ½ J. alt— studiert die Rechte.
3. Moritz Stapff 18 ½ J. alt— studiert Medizin.
4. Rud. Rosenstock v. Rhöneck 19 ½ J. alt— tritt ins Heer. 5
5. Leo Weber 19 ¾ J. alt— studiert Philologie. 6. Ernst Oeste 19 ½ J. alt— studiert die Rechte. 7. Reinhold Gutzeit 21 J. alt— studiert Theologie. 8. Max Vent 20 ½ J. alt— tritt ins Heer.
9. Olaf Sigismund 23 J. alt— tritt in Heer.
10. Gustav Venus 19 J. alt— tritt ins Heer. 11. Alfred Münzel 19 ¾ J. alt— studiert Medizin. 12. Wilh. Oppermann 19 ½ J. alt— studiert Medizin.
13. Karl Marbach 19 ¾ J. alt— studiert die Rechte.
14. Arthur Lungershausen 19 ¾ J. alt— studiert die Rechte. 15. Siegfried Schubart 19 ½ J. alt— studiert Theologie.
16. Eduard Schambach 18 ½ J. alt— tritt ins Heer.
17. Max Meiss 21 J. alt— studiert die Rechte. 18. Otto Klüber 18 ¼ J. alt— tritt ins Heer.
19. Richard Koetschau 19/³34 J. alt— studiert Medizin. 20. Heinrich Gleichmann 19 ¾ J. alt— studiert die Rechte. 21. Max Hartmann 20 ¾ J. alt— studiert Medizin.
VII. A. UKNA HI M W.
Die Ammeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf-
„unehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Xufnahme in Sexta sind erforderlich: 1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung. 3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes. 4. Übung in den 4 Species mit unbenannten Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten. Die Aufnahmeprüfung findet am Sonnabend nach Ostern von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt. Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden. Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig(vgl.§ 1 der Schulordnung). Eisenach, den 8. März 1888. Dr. H. Weber.


