Jahrgang 
1888
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Mit dem Zeugnis der Reife ist entlassen worden: zu Michaelis 1887

Ernst Becker 22 J. alt ist in das Heer getreten; werden zu Ostern 1888 entlassen: 1. Hermann Crämer 19 ½ J. alt studiert Philologie u. Geschichte.

2. Karl Meerguth 19 ½ J. alt studiert die Rechte.

3. Moritz Stapff 18 ½ J. alt studiert Medizin.

4. Rud. Rosenstock v. Rhöneck 19 ½ J. alt tritt ins Heer. 5

5. Leo Weber 19 ¾ J. alt studiert Philologie. 6. Ernst Oeste 19 ½ J. alt studiert die Rechte. 7. Reinhold Gutzeit 21 J. alt studiert Theologie. 8. Max Vent 20 ½ J. alt tritt ins Heer.

9. Olaf Sigismund 23 J. alt tritt in Heer.

10. Gustav Venus 19 J. alt tritt ins Heer. 11. Alfred Münzel 19 ¾ J. alt studiert Medizin. 12. Wilh. Oppermann 19 ½ J. alt studiert Medizin.

13. Karl Marbach 19 ¾ J. alt studiert die Rechte.

14. Arthur Lungershausen 19 ¾ J. alt studiert die Rechte. 15. Siegfried Schubart 19 ½ J. alt studiert Theologie.

16. Eduard Schambach 18 ½ J. alt tritt ins Heer.

17. Max Meiss 21 J. alt studiert die Rechte. 18. Otto Klüber 18 ¼ J. alt tritt ins Heer.

19. Richard Koetschau 19/³34 J. alt studiert Medizin. 20. Heinrich Gleichmann 19 ¾ J. alt studiert die Rechte. 21. Max Hartmann 20 ¾ J. alt studiert Medizin.

VII. A. UKNA HI M W.

Die Ammeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf-

unehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Xufnahme in Sexta sind erforderlich: 1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung. 3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes. 4. Übung in den 4 Species mit unbenannten Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten. Die Aufnahmeprüfung findet am Sonnabend nach Ostern von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt. Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden. Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig(vgl.§ 1 der Schulordnung). Eisenach, den 8. März 1888. Dr. H. Weber.