VII. AUFNAHHME.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf- zunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
Ubung in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.
Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Sonnabend nach Ostern von früh 8 Uhr an im Gymuasium statt. Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.
Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig(vgl.§ 1 der Schulordnung).
Eisenach, den 18. April 1887. Dr. H. Weber.


