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Bei Beginn des Schuljahres 1885/6 besuchten das Gymnasium 231 Schüler. Im Laufe des
Jahres wurden aufgenommen 5 Schüler, 1 Schüler wurde entfernt, 17 Schüler gingen ab, ausserdem mit dem Zeugnis der Reife 14 Schüler, so dass vor Beginn des Schuljahres 1886/7 die Schülerzahl 204 beträgt. Mit dem Zeugnis der Reife sind zu Ostern 1886 entlassen worden: 1. Georg Rupprecht 19 ½ J. alt— studiert Theologie. 2. Hermann Bocklisch 18 ½ J. alt— widmet sich dem Baufach. 3. Ernst v. Stockhausen 18 ⅜ J. alt— studiert Rechtswissenschaft. 4. Hermann Propping 20 ½ J. alt— studiert Rechtswissenschaft. . Hermann Helmbold 19 J. alt— studiert Philologie. . Rudolf Bornemann 19 J. alt— studiert Naturwissenschaft. . Adolf Harz 19 ½ J. alt— studiert Theologie. . Ernst Reischauer 19 ³ J. alt— studiert Medizin. . Konrad Sehrwald 19 J. alt— studiert Naturwissenschaften. . Richard Wiesel 21 ½¼ J. alt— studiert Medizin. .Paul Matthes 19 ½ J. alt— studiert Medizin. . Walter Erber 19 ¾ J. alt— studiert Medizin. Georg Ackermann 19 ½ J. alt— studiert Medizin. Moritz v. Lengerke 21 J. alt— tritt in das Heer.
VII. AU FNA HM K.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Auf- zunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
4. Ubung in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet am Sonnabend nach Ostern von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt.
Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.
Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus besonderen Gründen zulässig(vgl.§ 1 der Schulordnung).
Eisenach, den 23. März 1886. Dr. B. Weber.


