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VII. AUFNAHMLE.
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen in den letzten Wochen des Schuljahres mündlich oder schriftlich an den Direktor. Vorzulegen ist 1) ein Geburtsschein, 2) ein Impfschein bez. Wiederimpfungsschein, 3) ein Zeugnis über den bisherigen Unterricht. Der Aufzunehmende muss in der Regel das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben. An Vorkenntnissen zur Aufnahme in Sexta sind erforderlich:
1. Geläufigkeit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift. 2. Einige Sicherheit in der Rechtschreibung.
3. Praktische Kenntnis der Redeteile und des einfachen Satzes.
4. Ubung in den 4 Species mit unbenannten Zahlen.
5. Bekanntschaft mit den wichtigsten biblischen Geschichten.
Die Aufnahmeprüfung findet Sonnabend nach Ostern von früh 8 Uhr an im Gymnasium statt.
Jede hiesige Buchhandlung besitzt gedruckte Verzeichnisse der Bücher, die im Gymnasium gebraucht werden.
Im Laufe des Schuljahres ist die Aufnahme neuer Schüler nur ausnahmsweise aus beson- deren Gründen zulässig(vgl.§ 1 der Schulordnung).
BLisenach, den 11. April 1885. Dr. H. Weber.


