Jahrgang 
1928
Einzelbild herunterladen

16

Dreijährigen haben ſich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutſch und Rechnen gut ſein muß. Bei der Anmeldung neuer Schüler ſind vorzulegen: Geburtsſchein, Impfſchein(Wiederimpſfſchein) und das Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule.

Das Schulgeld wird monatlich in der Schule erhoben. Es beträgt für alle Schüler 17,50 RM. Der Satz ermäßigt ſich auf 14,50 RM. bei 2, auf 11,50 RM. bei 3, 9 RM. bei 4, 6,50 RM. bei 5, 4 RM. bei 6 und mehr Geſchwiſtern, die ſich gleichzeitig in Aus⸗ bildung beſinden. Der Nachweis über die Geſchwiſterzahl iſt Sache der Eltern. Der Berech⸗ nung des Schulgeldes werden die von ihnen zu Beginn des Schuljahres ausgefüllten Vor⸗ drucke zu Grunde gelegt. Wir bitten, dieſen Angaben beſondere Beachtung zu ſchenken. Anderungen in der Ausbildung während des Schuljahrs werden nicht berückſichtigt. Ein⸗ ſprüche gegen den Schulgeldanſatz ſind an die Direktion zu richten. Stundung kann nur in ganz beſonderen Fällen vom Heſſ. Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen gewährt werden. Wird das Schulgeld trotz Mahnung nicht innerhalb der geſetzlichen Friſt beglichen, ſo muß nach einer Verfügung des Miniſteriums alsbald das Beitreibungs⸗ und Pfändungs⸗ verfahren durchgeführt werden. Abgangszeugniſſe werden den Schülern nur ausgehändigt, wenn ſie allen Berpflichtungen gegenüber der Schule nachgekommen ſind, insbeſondere wenn das Schulgeld bezahlt iſt.

Freiſtellen werden nur an Schüler verliehen, die ein einwandfreies Betragen zeigen und deren Geſamtleiſtungen in den AUnterklaſſen(VIIV) mitgut, in den Mittel⸗ und Ober⸗ klaſſen(UIII 01) mitim ganzen gut bezeichnet werden können. Der Nachweis der Be⸗ dürftigkeit iſt der Schule durch Beſcheinigungen des Finanzamts oder des Arbeitgebers zu führen. An neu eintretende Schüler werden in der Regel Freiſtellen nicht vergeben. Die Geſuche müſſen alljährlich auf den von der Schule ausgegebenen Vordrucken erneuert werden.

Wir bitten die verehrlichen Eltern, das Taſchengeld ihrer Söhne zu überwachen. Geld ſollte möglichſt wenig in die Schule mitgebracht werden. Die Schüler machen ſich ſtraf⸗ bar, wenn ſie es in abgelegten Kleidungsſtücken(Mänteln u. dergl.) ſtecken laſſen. Bei dieſer Gelegenheit weiſen wir wiederholt darauf hin, daß das Tragen von Abzeichen irgend welcher Art den Schülern auf dem Schulwege und während des Anterrichts verboten iſt.

Schriftliche Mitteilungen über Betragen und Leiſtungen der Schüler, beſonders über Beſtrafungen, werden den Eltern als portopflichtige Dienſtſache zugeſandt. Arlaubsgeſuche ſind vorher bei der Direktion ſchriftlich einzureichen. Befreiung von planmäßigen Anterrichts⸗ ſtunden auch vom Turnen, Spielen, Schwimmen kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes erfolgen, das dem Schularzt vorgelegt wird. Meldungen für wahlfreie Anterrichts⸗ fächer verpflichten zur Teilnahme für mindeſtens ein halbes Jahr. Mehr als zwei Fächer dürfen nicht belegt werden.

Die verehrlichen Eltern werden gebeten, ſich rechtzeitig, nicht erſt am Ende des Schul⸗ jahres, über die Leiſtungen ihrer Söhne zu unterrichten. Die Tage, an denen ſich die ſchrift⸗ lichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden zu Beginn jedes Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Die Lehrer ſind jederzeit nach vorheriger Anmeldung zur Auskunſt bereit. Der Direktor iſt an allen Schultagen in der Regel von 111 Ahr auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen oder durch Fernſprecher 29 zu erreichen.

Ferienordnung 1928/29.

Erſter Ferientag Letzter Ferientag Oſterferien Sonntag, 1. April 1928 Montag, 23. April 1928 Pfingſtferien Sonntag, 27. Mai 1928 Sonntag, 3. Juni 1928 Sommerferien Samstag, 14. Juli 1928 Sonntag, 12. Auguſt 1928 Herbſtferien Sonntag, 30. September 1928 Sonntag, 14. Oktober 1928

Weihnachtsferien Sonntag, 23. Dezember 1928 Sonntag, 6. Januar 1929

Der Beginn der Oſterferien 1929 wird vom Heſſ. Miniſterium für Kultus und Bildungs⸗ weſen feſtgeſetzt.

Schulfreie Tage: Chriſti Himmelfahrt: Do., 17. Mai; Fronleichnam: Do., 7. Juni; Jugendfeiertag; Verfaſſungstag; Mariä Himmelfahrt: Mi., 15. Auguſt; Allerheiligen: Do., 1. November; Totenfeier: Sa., 24. November 1928. 3

Der Anterricht im Schuljahr 1928/29 beginnt Dienstag, den 24. April, vorm. 8 Ahr.

s, im März 1928... Worms, im März Direktion der Heſſ. Oberrealſchule: Oberſtudiendirektor Dr. Deggau.