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mehrere Stopfpräparate(1 Käuzchen, 2 Eichelhäher, 1 kleine Ente, 1 ſchwarzes Perlhuhn), Schepp (V b) eine Elſter.
Allen freundlichen Gebern ſprechen wir unſeren herzlichen Dank aus!
5. Größere Erwerbungen. 1 Mangſcher Univerſalapparat, 1 Sproſſenwand(doppelteilig).
F. Mitteilungen.
Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 25. April 1927, von morgens 8 Uhr an ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 26. April, morgens 8 Uhr.
In die Sexta der Oberrealſchule werden als Regel Knaben nur nach vierjährigem Beſuch der Grundſchule aufgenommen. Die UÜberweiſung der ausnahmsweiſe zugelaſſenen dreijährigen Grundſchüler geſchieht durch das zuſtändige Stadt⸗ oder Kreisſchulamt. Sämtliche Dreijährigen haben ſich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, deren Ergebnis in Deutſch und Rechnen gut ſein muß. Bei der Anmeldung neuer Schüler ſind vorzulegen: Geburtsſchein, Impfſchein(Wieder⸗ impfſchein) und, das Zeugnis der zuletzt beſuchten Schule.
Das Schulgeld iſt monatlich zu entrichten. Es beträgt für ſämtliche Schüler ab 1. April 1927: 17,50 RM. Der Satz ermäßigt ſich auf 14,50 RM. bei 2, auf 11,50 RM. bei 3, 9 RM. bei 4, 6,50 RM. bei 5, 4 RM. bei 6 und mehr Geſchwiſtern, die ſich gleichzeitig in Schulaus⸗ bildung befinden. Der Nachweis über die Geſchwiſterzahl iſt Sache der Eltern. Einſprüche gegen den Schulgeldanſatz ſind an die Direktion zu richten. Stundung kann nur in ganz beſonderen Fällen vom Landesamt für das ddennacan ſn gewährt werden. Wird das Schulgeld trotz Mahnung nicht innerhalb der geſetzlichen Friſt beglichen, ſo muß nach einer Verfügung des Landesamtes alsbald das Beitreibungs⸗ und Pfändungsverfahren durchgeführt werden.
Freiſtellen werden nur an Schüler verliehen, die ein einwandfreies Betragen zeigen und deren Geſamtleiſtungen in den Unterklaſſen(VI— IV) mit„gut“, in den Mittel⸗ und Ober⸗ klaſſen(UlII— O!) mit„im ganzen gut“ bezeichnet werden können. Der Nachweis der Bedürftigkeit iſt der Schule drrch Beſcheinigungen des Finanzamts oder des Arbeitgebers zu führen. An neu eintretende Schüler werden in der Regel Freiſtellen nicht vergeben. Die Geſuche müſſen allſährlich auf den von der Schule ausgegebenen Vordrucken erneuert werden.
Urlaubsgeſuche ſind vorher bei der Direektion ſchriftlich einzureichen. Befreiung von planmäßigen Unterrichtsſtunden— auch vom Turnen, Spielen, Schwimmen— kann nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes erfolgen, das dem Schularzt vorgelegt wird. Meldungen für wahlfreie Unterrichtsfächer verpflichten zur Teilnahme für mindeſtens ein halbes Jahr. Mehr als 2 Fächer dürfen nicht belegt wrrden.
Die verehrlichen Eltern werden gebeten, ſich rechtzeitig, nicht erſt am Ende des Schul⸗ jahrs, über die Leiſtungen ihrer Söhne zu unterrichten. Die Tage an denen ſich die ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden, werden zu Beginn jedes Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Die Lehrer ſind jederzeit nach vorheriger Anmeldung zur Auskunft bereit. Der Direktor iſt an allen Schultagen in der Regel von 11— 1 Uhr auf ſeinem Annszimmer zu ſprechen oder durch Fernſprecher 29 zu erreichen.
Ferienordnung 1927/28.
Erſter Ferientag. Letzter Ferientag. Oſterferien Sonntag, 3. April 2027 Montag, 4. April 1027 Pfingſtferien Sonntag, 5. Juni 1927 Sonntag, 12. Juni 1927 Sommerferien Samstag, 16. Juli 1927 Montag, 15. Auguſt 1927 Herbſtferien Sonntag, 25. September 1927 Sonntag, 9. Oktober 1927 Weihnachtsferien Donnerstag, 22. Dezember 1927 Mittwoch, 4. Januar 1928
Der Beginn der Oſterferien 1928 wird vom Landesamt für das Bildungsweſen feſtgeſetzt. Schulfreie Tage: Chriſti Himmelfahrt: Do., 26. Mai, Fronleichnam: Do., 16. Juni, Jugendfeiertag: Fr., 24. Juni, Verfaſſungstag: Do.. 11. Auguſt, Mariä Himmelfahrt: Mo., 15. Auguſt, Allerheiligen: Di., 1. November, Totenfeier: Sa., 19. November 1927.. Worms, im März 1927. Direktion der Heſſ. Oberrealſchule: Oberſtudiendirektor Dr. Deggau.


